Auf sämtlichen Tätigkeitsgebieten vertreten wir unsere Mandanten und Mandantinnen bundesweit vor den staatlichen Gerichten – auch in den Spezialgebieten des Strafrechts.
Im Einzelnen vertreten wir vor den Zivilgerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte), vor den Arbeitsgerichten (Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht), vor den Verwaltungsgerichten (Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgericht) und vor den Finanzgerichten (einschließlich des Bundesfinanzhofs).
Wir vertreten nicht nur in den Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (z. B. Arrest) sowie in Spezialverfahren (z. B. Spruchstellenverfahren, selbstständige Beweisverfahren).
Unsere Anwälte und Anwältinnen verfügen über umfangreiche Erfahrung und Expertise in der gerichtlichen Vertretung von Unternehmen im Zusammenhang mit der Abwehr einer Vielzahl gleichgelagerter Verbraucherklagen im Automobilbereich sowie der Abwehr von Klagen vermeintlich Kartellgeschädigter.
Parteivertretung in Schiedsverfahren
Wir vertreten unsere Mandanten und Mandantinnen in Verfahren der nationalen Schiedsgerichtsbarkeit, z. B. der DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit), des Schiedsgerichts der Handelskammer Hamburg oder ad-hoc-Schiedsverfahren, die mit keiner Schiedsinstitution verbunden sind.
Ebenso vertreten wir in wichtigen Verfahren der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere der ICC (International Chamber of Commerce, Paris), die zwischen Parteien beliebiger Nationalität vereinbart werden und in praktisch jedem Staat durchgeführt werden können, der eine rechtsstaatliche Ordnung hat. Unsere Tätigkeit als Parteivertreter oder Parteivertreterin in Schiedsverfahren hat insbesondere die folgenden Themen zum Gegenstand:
Tätigkeit als Schiedsrichter oder Schiedsrichterin
Mehrere unserer Anwälte und Anwältinnen sind als neutrale Schiedsrichter oder Schiedsrichterinnen in Schiedsverfahren tätig. Das gilt sowohl für nationale (DIS) und internationale (ICC) Schiedsverfahren als auch für sog. ad-hoc-Schiedsverfahren, in denen das Schiedsgericht nicht mit einer Schiedsinstitution verbunden ist.
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