Umweltbehörden stellen insbesondere im Bereich und Umfeld ehemaliger 3 Industrie- und Lagergelände, Tankstellenstandorte, Deponien und anderer Flächen, auf denen mit Chemikalien, Schadstoffen und sonstigen wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde, regelmäßig sanierungspflichtige Bodenkontaminationen fest. In vielen Fällen kommt es über die Jahre dazu, dass diese auch ins Grundwasser übergehen und dieses somit ebenfalls verunreinigen. Daraus folgt, dass die Sanierung von Boden bzw. Altlasten und Gewässern (insbesondere Grundwasser) in der Praxis eine unzertrennbare Einheit darstellen [1].
Hinsichtlich der Problematik, wer in den Fällen, in welchen die Grundwasserverunreinigung räumlich auf den Bereich unterhalb des Grundstücks begrenzt ist, zur Sanierung herangezogen werden kann, ist sich die Rechtsprechung weitestgehend einig. Anders verhält es sich, wenn sich die Kontamination aber bereits über das Ausgangsgrundstück hinaus verteilt und sich eine abströmende Schadstofffahne im Grundwasser ausgebildet hat. Dann stehen sowohl Behörden und Eigentümer als auch die Verwaltungsgerichte der Frage der Sanierungsverantwortlichkeit gegenüber [2].
Fachbeitrag von Volker Hoffmann und Rechtsreferendarin Fenja Bothe
[1] Sanden, Störerverantwortlichkeit bei Grundwasserschäden Z.F.W. 2012, 124, 124.
[2] de Haan/Dohren, Erhebt ein „Wegfließen“ des Schadens den Zustandsstörer seiner Verantwortlichkeit gem. § 4 III BBodSchG?, NVwZ 2013, 1247, 1247.
Um eine praxistaugliche Antwort auf diese Frage wird sich im Folgenden 4 bemüht. Dabei wird zunächst dargestellt, welches Ziel das Bodenschutzrecht grundsätzlich verfolgt und wie die Anwendung in Bezug auf Grundwasser, im Verhältnis zumWasserrecht, möglich ist. Neben einem Überblick über die nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (nachfolgend: BBodSchG) Pflichtigen, wird die Rolle des Zustandsstörers, insbesondere im Rahmen von abdriftenden Schadstofffahren, eingeordnet und anhand von praxisrelevanten Beispielen bewertet. Schließlich wird unter Bezugnahme wesentlicher Gerichtsentscheidungen die Tendenz in der Rechtsprechung und eine insoweit herrschende Meinung ermittelt.
Sie finden den vollständigen Fachbeitrag „Rechtliche Unsicherheiten bei abdriftenden Schadstofffahnen im Grundwasser unter besonderer Berücksichtigung der Zustandsstörerhaftung“ (erstmals erschienen in HdA, 93. Aktualisierung, 3. Aufl., November 2022) unter diesem Link (Download)
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