Dr. Norbert Bröcker

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Dr. Norbert Bröcker

Dr. Norbert Bröcker berät Unternehmen, darunter überwiegend börsennotierte Unternehmen, sowie Banken bei gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen. Dazu zählt insbesondere die rechtliche Umsetzung von Wertpapieremissionen, die Begleitung von Hauptversammlungen sowie die Beratung bei allen weiteren aktien-, konzern- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen. Ebenso ist Herr Dr. Bröcker bei M&A-Transaktionen tätig. Herr Dr. Bröcker ist Aufsichtsratsvorsitzender eines im General Standard notierten Unternehmens. Er ist vielfach als Autor zu aktien- und kapitalmarktrechtlichen Themen hervorgetreten.

  • Gesellschaftsrecht
  • Kapitalmarktrecht
  • M&A
  • Compliance
  • Prozessführung
  • Beratung der PNE AG bei Begebung einer neuen EUR 25 Mio.-Anleihe mit öffentlichem Angebot sowie mit einem Umtauschangebot für eine ausstehende Anleihe
  • Beratung der FRIWO AG bei einer Bar- sowie einer Sachkapitalerhöhung im Gesamtvolumen von rund EUR 30 Mio.
  • Beratung zahlreicher börsennotierter Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlungen (virtuell oder als Präsenzveranstaltung)
  • Aufsichtsratsvorsitzender bei der A.S Création Tapeten AG (seit August 2024)
  • Seit 2000 Partner bei Hoffmann Liebs
  • Promotion im Aktienrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf
  • Referendariat am OLG Düsseldorf
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess-, Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Trier
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier
  • Stärkung der HV – Aufsichtsratvergütung nach Arug II, Magazin Corporate Finance Recht 2020
  • OLG Frankfurt a.M.:Bestimmungen der angemessenen Abfindung bei gekündigtem Unternehmensvertrag, GWR 2016, Heft 10
  • Die Aktienrechtsnovelle 2016, HV-Magazin, 17.02.2016
  • Delisting – das rasche Ende einer kurzen Freiheit, Handelsblatt, 28.10.2015
  • Ein Sieg der Geschlechtergerechtigkeit?, HV-Magazin Sonderausgabe HV-Recht 2015, S.44-45
  • LG München I: Deutsche Bank kann gegen Schadensersatzanspruch von Kirch rechtmäßiges Alternativverhalten einwenden, GWR 2011, Heft 11, Seite 262
  • Selbstbindung mit Anfechtungsrisiko – Was sind die richtigen Sanktionsmechanismen für den Deutschen Corporate Governance Kodex?, Der Konzern, Heft 8/2011, Seite 313 ff.
  • Unrichtige Entsprechenserklärung begründet Anfechtbarkeit einer Aufsichtsratswahl – Anmerkung zu LG Hannover, GWR 2010, 275
  • Theorie und Praxis – oder: Wann gelingt eigentlich ein Börsengang?, going public Sonderheft Kapitalmarktrecht 2010
  • Was ist wichtig? Die Einberufung zur HV 2010, HV Magazin – Sonderausgabe HV 2010
  • Anfechtbarkeit eines Ausgliederungsbeschlusses wegen ungenügender Auskunftserteilung und Treuwidrigkeit – Anmerkung zu KG Berlin, GWR 2010, 34
  • „Acting in Concert“ des Treugebers treffen Mitteilungspflicht und Rechtsverlust auf den Treuhänder, Anmerkung zu OLG München, GWR 2009, 376
  • Schadensersatzpflicht der HRE Holding AG wegen unterlassener Veröffentlichung eines Wertberichtigungsbedarfs auf strukturierte Wertpapiere, Anmerkung zu LG München I., GWR 2009, 227
  • Der unabhängige Finanzexperte – Neue Herausforderungen bei der Besetzung des Aufsichtsrats durch das BilMoG, GWR 2009, 132
  • Der Fall Conti – Gesetzeslücken schließen oder aushalten?, Börsenzeitung vom 20. August 2008
  • Mitautor in Claussen (Hrsg.), Bank- und Börsenrecht, 4. Auflage 2008
  • Nachgründung, Sachgründung und Kapitalschutz, Carl Heymanns Verlag, Köln, 2006
  • Übernahmeangebote, Reihe: Beratungshilfen für die Unternehmenspraxis, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, 2003
  • Oft empfohlen: Norbert Bröcker (Region West, Gesellschafts-, Kapitalmarktrecht)“
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021
  • Oft empfohlen: Norbert Bröcker (Gesellschafts-, Kapitalmarktrecht)“
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2019/2020
  • Oft empfohlen: Norbert Bröcker (Gesellschafts-, Kapitalmarktrecht)“
    „Dabei fasst zugleich die kapitalmarktrechtl. Praxis um Partner Bröcker, die regelm. börsennotierte Unternehmen begleitet, selbst immer besser Fuß.“
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/2019
  • „Häufig empfohlen: Norbert Bröcker
    („seltene Kombination von Kapitalmarktrecht und Boutiqueansatz“, Mandant;
    Gesellschafts-, Kapitalmarktrecht)“
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017/2018
  • „Im Gesellschaftsrecht empfohlene Düsseldorfer Kanzlei, deren Corporate-Praxis weiterhin über ein Alleinstellungsmerkmal für eine mittelständ.Kanzlei verfügt: die starke kapitalmarktrechtl.Tätigkeit von Bröcker, die den ersten IPO des Jahres im Prime-Standard-Segment begleitete. […]“
    „Häufig empfohlen: Norbert Bröcker (Gesellschafts-, Kapitalmarktrecht)“
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2016/2017
  • „Empfohlen: Dr. Norbert Bröcker“
    Legal 500 Deutschland 2021
  • „Norbert Bröcker und Andreas Hecker übernehmen das kapitalmarktrechtliche und gesellschaftsrechtliche Housekeeping und die fortlaufende Beratung in diesem Praxisbereich“
    Legal 500 Deutschland 2021
  • Dr. Norbert Bröcker ist als einer der besten Anwälte Deutschlands für Kapitalmarktrecht und Gesellschaftsrecht ausgezeichnet (seit 2013) .
    Best Lawyers / Handelsblatt
  • Gesellschaftsrecht
  • Kapitalmarktrecht
  • M&A
  • Compliance
  • Prozessführung
  • Beratung der PNE AG bei Begebung einer neuen EUR 25 Mio.-Anleihe mit öffentlichem Angebot sowie mit einem Umtauschangebot für eine ausstehende Anleihe
  • Beratung der FRIWO AG bei einer Bar- sowie einer Sachkapitalerhöhung im Gesamtvolumen von rund EUR 30 Mio.
  • Beratung zahlreicher börsennotierter Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlungen (virtuell oder als Präsenzveranstaltung)
  • Aufsichtsratsvorsitzender bei der A.S Création Tapeten AG (seit August 2024)
  • Seit 2000 Partner bei Hoffmann Liebs
  • Promotion im Aktienrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf
  • Referendariat am OLG Düsseldorf
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess-, Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Trier
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier
  • Stärkung der HV – Aufsichtsratvergütung nach Arug II, Magazin Corporate Finance Recht 2020
  • OLG Frankfurt a.M.:Bestimmungen der angemessenen Abfindung bei gekündigtem Unternehmensvertrag, GWR 2016, Heft 10
  • Die Aktienrechtsnovelle 2016, HV-Magazin, 17.02.2016
  • Delisting – das rasche Ende einer kurzen Freiheit, Handelsblatt, 28.10.2015
  • Ein Sieg der Geschlechtergerechtigkeit?, HV-Magazin Sonderausgabe HV-Recht 2015, S.44-45
  • LG München I: Deutsche Bank kann gegen Schadensersatzanspruch von Kirch rechtmäßiges Alternativverhalten einwenden, GWR 2011, Heft 11, Seite 262
  • Selbstbindung mit Anfechtungsrisiko – Was sind die richtigen Sanktionsmechanismen für den Deutschen Corporate Governance Kodex?, Der Konzern, Heft 8/2011, Seite 313 ff.
  • Unrichtige Entsprechenserklärung begründet Anfechtbarkeit einer Aufsichtsratswahl – Anmerkung zu LG Hannover, GWR 2010, 275
  • Theorie und Praxis – oder: Wann gelingt eigentlich ein Börsengang?, going public Sonderheft Kapitalmarktrecht 2010
  • Was ist wichtig? Die Einberufung zur HV 2010, HV Magazin – Sonderausgabe HV 2010
  • Anfechtbarkeit eines Ausgliederungsbeschlusses wegen ungenügender Auskunftserteilung und Treuwidrigkeit – Anmerkung zu KG Berlin, GWR 2010, 34
  • „Acting in Concert“ des Treugebers treffen Mitteilungspflicht und Rechtsverlust auf den Treuhänder, Anmerkung zu OLG München, GWR 2009, 376
  • Schadensersatzpflicht der HRE Holding AG wegen unterlassener Veröffentlichung eines Wertberichtigungsbedarfs auf strukturierte Wertpapiere, Anmerkung zu LG München I., GWR 2009, 227
  • Der unabhängige Finanzexperte – Neue Herausforderungen bei der Besetzung des Aufsichtsrats durch das BilMoG, GWR 2009, 132
  • Der Fall Conti – Gesetzeslücken schließen oder aushalten?, Börsenzeitung vom 20. August 2008
  • Mitautor in Claussen (Hrsg.), Bank- und Börsenrecht, 4. Auflage 2008
  • Nachgründung, Sachgründung und Kapitalschutz, Carl Heymanns Verlag, Köln, 2006
  • Übernahmeangebote, Reihe: Beratungshilfen für die Unternehmenspraxis, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, 2003
  • Oft empfohlen: Norbert Bröcker (Region West, Gesellschafts-, Kapitalmarktrecht)“
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021
  • Oft empfohlen: Norbert Bröcker (Gesellschafts-, Kapitalmarktrecht)“
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2019/2020
  • Oft empfohlen: Norbert Bröcker (Gesellschafts-, Kapitalmarktrecht)“
    „Dabei fasst zugleich die kapitalmarktrechtl. Praxis um Partner Bröcker, die regelm. börsennotierte Unternehmen begleitet, selbst immer besser Fuß.“
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/2019
  • „Häufig empfohlen: Norbert Bröcker
    („seltene Kombination von Kapitalmarktrecht und Boutiqueansatz“, Mandant;
    Gesellschafts-, Kapitalmarktrecht)“
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017/2018
  • „Im Gesellschaftsrecht empfohlene Düsseldorfer Kanzlei, deren Corporate-Praxis weiterhin über ein Alleinstellungsmerkmal für eine mittelständ.Kanzlei verfügt: die starke kapitalmarktrechtl.Tätigkeit von Bröcker, die den ersten IPO des Jahres im Prime-Standard-Segment begleitete. […]“
    „Häufig empfohlen: Norbert Bröcker (Gesellschafts-, Kapitalmarktrecht)“
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2016/2017
  • „Empfohlen: Dr. Norbert Bröcker“
    Legal 500 Deutschland 2021
  • „Norbert Bröcker und Andreas Hecker übernehmen das kapitalmarktrechtliche und gesellschaftsrechtliche Housekeeping und die fortlaufende Beratung in diesem Praxisbereich“
    Legal 500 Deutschland 2021
  • Dr. Norbert Bröcker ist als einer der besten Anwälte Deutschlands für Kapitalmarktrecht und Gesellschaftsrecht ausgezeichnet (seit 2013) .
    Best Lawyers / Handelsblatt

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