Of Counsel
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Dr. Andreas Fülbier ist Mitglied der Hoffmann Liebs-Praxisgruppe Arbeitsrecht. Als Rechtsanwalt berät er Unternehmen und Führungskräfte aus dem Bankensektor in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Die Interessen seiner Mandanten vertritt er in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Angelegenheiten. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit gehören die Gestaltung und Verhandlung von Betriebsänderungen, Umstrukturierungen und Betriebsvereinbarungen sowie die Umsetzung regulatorischer Vorgaben (u.a. Vergütungssysteme). Über besondere Expertise verfügt er zudem bei der Gestaltung von Vorstandsdienst-, Arbeits- und Aufhebungsverträgen.
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