Wir begleiten in- und ausländische Gläubiger, Banken, Dienstleister und Lieferanten sowohl vor als auch in den Insolvenzverfahren, Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren ihrer Vertragspartner und Vertragspartnerinnen und setzen deren Rechte durch.
Wir beraten Unternehmen und ihre Geschäftsführungen in allen Sanierungs- und Restrukturierungsfragen und begleiten in Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder in Schutzschirmverfahren. Wir unterstützen Mitglieder von Geschäftsführung und Vorstand in Krise und Insolvenz dabei, pflichtgemäß zu agieren und die richtigen Entscheidungen zu treffen, um persönliche Haftung und Insolvenzverschleppung zu vermeiden.
Bei Unternehmenskäufen aus der Insolvenz (Distressed M&A) kommt uns unsere langjährige M&A-Beratungspraxis zugute, unsere Mandanten und Mandantinnen sind Investoren und Investorinnen aus dem In- und Ausland ebenso wie Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalterinnen. Über besondere Erfahrung verfügen wir bei allen streitigen Auseinandersetzungen rund um Insolvenzen, hier vor allem bei Anfechtungen nach InsO und AnfG sowie Organhaftung. Die Beratung in allen Fragen des Insolvenzarbeitsrechts bildet ein weiteres Spezialgebiet.
Unsere Kompetenzen im Insolvenzrecht:
Kontakt
Goltsteinstraße 14 | 40211 Düsseldorf
Tel: +49 2 11 5 18 82-0 | Fax: +49 2 11 5 18 82-100
E-Mail: duesseldorf@hoffmannliebs.de
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