Nachdem das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ am 18. Februar 2016 vom Bundestag beschlossen und am 26. Februar 2016 auch vom Bundesrat gebilligt wurde, tritt es fristgemäß zum 21. März 2016 in Kraft. In der öffentlichen Wahrnehmung war das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie maßgeblich durch die Diskussion um die Abschaffung des sog. „Widerrufsjokers“ geprägt.
Tatsächlich enthält das neue Gesetz jedoch eine Vielzahl neuer sowohl aufsichts- als auch zivilrechtlicher Regelungen, die maßgebliche Änderungen für den gesamten Prozess der Vergabe von Darlehen an Verbraucher bedeuten. Angefangen bei der Anbahnung und Vermittlung solcher Darlehen, über die Kreditentscheidung und Ausreichung bis hin zur Verwaltung bestehender Darlehen erfordert die Umsetzung der neuen Vorgaben einigen organisatorischen Aufwand. Vor dem Hintergrund der drohenden zum Teil durchaus empfindlichen Sanktionen ist hierbei große Sorgfalt geboten.
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