Betreiber dualer Systeme kündigen Clearing-Verträge

Hoffnung liegt auf der Einführung der im Verpackungsgesetz festgeschriebenen „Zentralen Stelle“ im Jahr 2019

Die Entsorgung von Verpackungsabfällen richtet sich derzeit – noch – nach der Verpackungsverordnung. Sie fußt auf dem Prinzip der Produktverantwortung. Demnach sind Industrie und Handel zur Rücknahme und Verwertung der durch sie produzierten und verkauften Verpackungen verpflichtet. Praktisch erfüllen die Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen – also zumeist die Hersteller der Verkaufsprodukte – diese Pflicht, indem sie mengenabhängige Lizenzgebühren an einen der insgesamt zehn Systemanbieter entrichten.

Die Systembetreiber beauftragen dann wiederum Entsorgungsunternehmen damit, die Abfälle einzusammeln und für das spätere Recycling vorzubereiten. Außerdem sind die Betreiber der dualen Systeme verpflichtet, der von ihnen selbst eingerichteten sog. Clearingstelle zu melden, welche Verpackungsmengen sie von den Herstellern und Händlern unter Vertrag genommen haben. Danach bemisst sich dann der Anteil der von dem jeweiligen Systembetreiber zu entrichtenden Entsorgungskosten.

Die Inverkehrbringer melden hingegen die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen an eine Hinterlegungsstelle des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Folglich laufen die Informationen nicht automatisch bei einer Stelle zusammen. Auch prüfen die zuständigen Behörden ausschließlich die DIHK-Meldungen.

Große duale Systeme aus Clearing-Verträgen ausgestiegen

Zwar ist in der Mitteilung Nr. 37 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur „Umsetzung der Verpackungsverordnung“ die Identitätspflicht der beiden Werte festgeschrieben, so dass es demnach theoretisch keine Differenzen zwischen den dem DIHK- und der Clearingstelle gemeldeten Mengen geben dürfte. Darauf hatten sich alle Systembetreiber im Mengenclearing-Vertrag ausdrücklich verpflichtet. Die praktische Missbrauchs- oder jedenfalls Fehleranfälligkeit dieses Systems wird aber seit Jahren deutlich, wenn man die an die Clearingstelle gemeldeten Lizenzmengen mit den Zahlen der DIHK-Hinterlegungsstelle vergleicht.

So wurden bei der Clearingstelle für das Jahr 2016 rund 210.000 Tonnen weniger gemeldet, als bei dem DIHK nachgewiesen sind. Dies entspricht einem Schaden von bis zu 60 Millionen Euro. Nun haben die drei größten Systembetreiber (DSD, Intersoh und BellandVision), die zusammen einen Marktanteil von rund 65 Prozent auf sich vereinen, die Clearing-Verträge mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 gekündigt und einen Parallel-Verbund gegründet.

Grund war die Befürchtung, dass einzelne Systembetreiber ihre Marktanteile gegenüber der Clearingstelle stetig „kleingerechnet“ haben, um ihre Kostenlast zu reduzieren. So könnten diese beispielsweise Verpackungsmengen nicht an die Clearingstelle gemeldet, aber dennoch Lizenzentgelte von den Produktverantwortlichen erhalten haben.

Hoffnung auf VerpackungsG: Einführung der Zentralen Stelle

Mit dem im Mai 2017 verabschiedeten Verpackungsgesetz, das allerdings erst am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, wird dieses System allerdings vereinfacht. Alle Marktteilnehmer (Systembetreiber und Inverkehrbringer) sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, ihre Verpackungsmengen bei der neuen Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ zu melden. Diese wird als beliehene Behörde unter Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes eingerichtet und wird die bislang getrennte Erfassung in DIHK und Clearingstelle in sich vereinigen.

Die Stiftung ist seit dem 16. Mai 2017 anerkannt. Stifter sind die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Handelsverband Deutschland (HDE), die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen sowie der Markenverband. Die Zentrale Stelle soll insbesondere für mehr Transparenz bei der Lizenzierung sorgen und (Erfassungs-)Lücken schließen, die das derzeitige, privatwirtschaftlich organisierte System augenscheinlich massiv belasten.

Die neue Zentrale Stelle soll u.a. Prüfrichtlinien für die Vollständigkeitserklärung und den Mengenstromnachweis entwickeln. Sie wird ferner für die Entgegennahme und die Prüfung der Meldungen aller Beteiligten zuständig sein und Mengen von Herstellern und dualen Systemen abgleichen. Außerdem berechnet die Zentrale Stelle die Marktanteile der dualen Systeme.

Fazit

Die Folgen des drastischen Schritts der drei Systembetreiber sind ungewiss, jedenfalls ist es aber ein deutliches Signal, das die Schwächen des derzeitigen Systems aufzeigt und die vertrauensbedürftige – weil quasi auf Selbstkontrolle angelegte – Beziehung der Systembetreiber erheblich belastet hat. Auch weil zwei parallele Logistiksysteme (für zwei parallele Clearing-Netzwerke) nicht wirtschaftlich zu betreiben sind, wächst nunmehr die Hoffnung auf die Einführung der Zentralen Stelle.

Diese soll mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zum 1. Januar 2019 die Mengenangaben von Herstellern und dualen Systemen abgleichen und zusätzlich Standards für ein recyclinggerechteres Design bei Verpackungen setzen. Experten erwarten durch die neue Rechtsgrundlage eine deutlich erhöhte Disziplin im System und eine Stärkung des Vollzugs. Die Zentrale Stelle wird bereits die Mengenmeldungen für das Jahr 2018 prüfen und bei Unregelmäßigkeiten aktiv werden.

Somit ist die Zentrale Stelle von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Verpackungsgesetzes. Sie soll schließlich dazu beitragen, die Finanzierung des Verpackungskreislaufs endlich auf eine stabile und lastengerechte finanzielle Grundlage zu stellen und damit eine erhebliche Schwäche des bisherigen Systems zu beseitigen.

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