Wir verfügen über tiefgehende Kenntnis des Bankaufsichtsrechts und langjährige Erfahrung mit den Institutionen der Finanzaufsicht. Schwerpunkte unserer Beratung sind Erlaubnisfragen (KWG, ZAG) Neugründungen, Rechtsfragen der Institutsleitung (Geschäftsleiterqualifikation, Abberufung, Tätigkeitsverbote), Beanstandungen oder sonstige Auseinandersetzungen mit Bankaufsicht und Prüfungswesen sowie die Beurteilung absehbarer Entwicklungen. Darüber hinaus beraten wir Institute bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Finanzvertrieb (WpHG, VermAnlG etc.).
Unsere Experten und Expertinnen verfügen über umfangreiche Kenntnisse in immobilienwirtschaftlichen, bau- und vergaberechtlichen Prozessen und können langjährige Branchenerfahrungen aufweisen. Wir betreuen Bau- und Erschließungsvorhaben in sämtlichen strategischen und operativen rechtlichen Angelegenheiten. Zu unseren Mandanten und Mandantinnen gehören die öffentliche Hand, Projektentwicklungsgesellschaften sowie Immobilienunternehmen aller Art und ihre in- und ausländischen privaten und öffentlichen Anteilseigner und -eignerinnen genauso wie privaten Bauherren und Bauherrinnen.
Unser Team berät öffentliche und private Auftraggeber bei der rechtssicheren und marktgerechten Strukturierung und Durchführung von Vergabeverfahren. Mit einem breiten Verständnis für die jeweilige Branche und den individuellen Beschaffungszielen unserer Mandanten entwickeln wir eine optimale Vergabestrategie, strukturieren das Verfahren und unterstützen bei der Umsetzung.
Seit 1999 beraten wir deutsche Mandanten und Mandantinnen im China-Geschäft. Zudem haben uns in den letzten Jahren verstärkt auch große chinesische Unternehmen mit konkreten Investitionsvorhaben in Deutschland aufgesucht. Neben unserem Engagement bei der DCW sind wir auch im chinesischen Industrie- und Handelsverband e.V. in Deutschland (CIHD) aktives Mitglied. Unser China-Desk-Anwaltsteam steht Ihnen gerne bei Ihren Projekten zur Seite.
Eine der wesentlichen Pflichten von Geschäftsleitungsorganen besteht darin, innerhalb ihres Unternehmens die Einhaltung geltender Gesetze und unternehmensinterner Richtlinien zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund haben große Konzerngesellschaften bereits seit einigen Jahren Compliance-Systeme für sich entwickelt und eingerichtet. Handlungsbedarf besteht aber nicht nur bei Konzerngesellschaften. Auch Geschäftsleitungsorgane mittelständischer Unternehmen, unerheblich welcher Branche, welcher Rechtsform und welcher Größe, sind gut beraten, sich mit dem Thema Compliance zu beschäftigen.
Unser Team berät und vertritt seit vielen Jahren Netzbetreiber, Energieversorger, Windkraftwerks- sowie Photovoltaikbetreiber, Projektierer und Finanzierer von Kraftwerksprojekten. Einen Schwerpunkt bildet unsere Beratung von Anlagenbetreibern regenerativer Energiequellen, insbesondere von Windparkvorhaben und Photovoltaikanlagen. Neben der rechtlichen Expertise verfügen wir über ein tiefgehendes Verständnis der technischen und betriebswirtschaftlichen Hintergründe der Geschäftspraxis von Netzbetreibern, Anlagenbetreibern und Projektentwicklern.
Marken sowie andere Firmenzeichen und Gewerbliche Schutzrechte können einen erheblichen Vermögenswert eines Unternehmens darstellen. Sie dienen dazu, die Produkte eines bestimmten Unternehmens von denen des Wettbewerbs unterscheidbar zu machen und vor dem Zugriff Dritter zur schützen. Erfolgreiche Marken und Produkte sehen sich mit komplexen Herausforderungen konfrontiert: Immer öfter müssen sie sich gegen Missbrauch, Verwässerung, Fälschungen und Rechtsverletzungen, auch im Internet, zur Wehr setzen.
Wir sind spezialisiert im AGB- und Vertragsrecht und verfügen über fundierte Kenntnisse im Aufbau und in der Umstrukturierung von Vertriebs- und Franchisesystemen sowie in allen angrenzenden Rechtsgebieten, insbesondere dem Vertriebskartellrecht. Ferner beraten wir zahlreiche Mandanten und Mandantinnen bei komplex strukturierten Einkaufssystemen und der Ausgestaltung von nationalen und internationalen Verträgen in diesem Bereich (z. B. Rahmenverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, „klassische“ Einkaufs-AGB und Qualitätssicherungsvereinbarungen)
Wir begleiten in- und ausländische Gläubiger, Banken, Dienstleister und Lieferanten sowohl vor als auch in den Insolvenzverfahren, Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren ihrer Vertragspartner und Vertragspartnerinnen und setzen deren Rechte durch.
Wir beraten Unternehmen und ihre Geschäftsführungen in allen Sanierungs- und Restrukturierungsfragen und begleiten in Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder in Schutzschirmverfahren.
Für eine kompetente wie zügige Beratung und Vertretung bei Immobilienprojekten sind neben umfassenden Rechtskenntnissen auch wirtschaftliches Verständnis, Erfahrung und taktisches Geschick erforderlich. Unsere Mandanten erwarten daher zu Recht von uns, dass wir ihr wirtschaftliches Umfeld kennen und unsere juristischen Fähigkeiten mit fach- und branchenspezifischem Knowhow kombinieren. Nur so können wir gemeinsam den besonderen Fragestellungen der Immobilienwirtschaft kompetent begegnen, den spezifischen Beratungsbedarf antizipieren und praxistaugliche Lösungen umsetzen.
Die Beratung im Kapitalmarktrecht gehört seit vielen Jahren zu den bedeutenden Tätigkeitsschwerpunkten von Hoffmann Liebs. Mit unserem Angebot von Beratungsleistungen im Kapitalmarktrecht und dazu artverwandten Rechtsgebieten unterscheiden wir uns von manchen Sozietäten vergleichbarer Größe und bieten damit auch eine interessante Alternative zu Großkanzleien.
Hoffmann Liebs berät nationale und internationale Unternehmen aus dem Mittelstand, große Konzerne sowie Wirtschaftsverbände in allen Fragen des europäischen und nationalen Kartellrechts.
Denn: Verstöße gegen das Kartellrecht, ob zwischen Wettbewerbern oder im klassischen Vertriebsverhältnis, können erhebliche negative Konsequenzen haben. Zu den gravierendsten zählen Bußgelder, Vorteilsabschöpfung und strafrechtliche Sanktionen, aber auch private Schadensersatzklagen derjenigen, die durch das Kartell geschädigt wurden.
Internationale Konzerne und ihre deutschen Tochtergesellschaften stehen regelmäßig vor der Herausforderung, sprachliche und kulturelle Unterschiede „zweier Welten“ überbrücken zu müssen. Sei es bei der Kommunikation zwischen der lokalen Geschäftsführung und der Muttergesellschaft, sei es im Verhältnis der lokalen Unternehmenseinheit zu deutschen Geschäftspartnern und -partnerinnen, Dienstleistern oder Behörden.
Wir beraten bei nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen - gleichermaßen auf Käufer- wie Verkäuferseite. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Unternehmenszusammenschlüssen und Übernahmen, von der Entwicklung der Transaktionsstruktur, über den Entwurf und die Verhandlung der Verträge bis zur Übergabe eines Unternehmens.
Das Recht der Medien hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte als „Querschnittsmaterie“ aus unterschiedlichen Rechtsgebieten heraus entwickelt und an Eigenständigkeit gewonnen. Heute wird hierunter nicht zuletzt das Recht der Presse und des Rundfunks, das Recht musikalischer Werke sowie das Recht betreffend die multimedialen Plattformen verstanden. Zu den Zielen des Medienrechts zählen u. a. die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs und die Sicherung der Meinungsvielfalt, sowie der Schutz von Minderjährigen oder des Persönlichkeitsrechts.
Die Praxisgruppe „Öffentliche Hand“ bündelt das Know-how der Sozietät Hoffmann Liebs für die Erfordernisse der Kreise, Städte und Gemeinden sowie der öffentlichen Unternehmen. Alle Anwälte und Anwältinnen der Praxisgruppe haben in den vergangenen Jahren bereits viele große Projekte der öffentlichen Hand mit einem Gesamtvolumen von mehreren 100 Millionen Euro betreut – und dies in allen Bundesländern.
Hoffmann Liebs verfügt über ausgewiesene Kompetenz und langjährige Erfahrung im Produktrecht. Wir beraten zu sämtlichen Aspekten der Produktregulierung im gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Wir unterstützen gerichtlich und außergerichtlich im Hinblick auf materielle Produktanforderungen, Produktkennzeichnung und Begleitunterlagen, Vertragsgestaltung und Import aus Drittländern. Daneben führen wir unsere Mandanten und Mandantinnen bei Produktsicherheitsmängeln sicher durch die Krise. Wir begleiten die Risikobewertung, koordinieren Behörden im In- und Ausland, begleiten die Korrekturmaßnahme und vertreten in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren. Ebenso unterstützen wir sie bei der Durchsetzung/Abwehr von produkthaftungsrechtlichen sowie wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen.
Auf sämtlichen Tätigkeitsgebieten vertreten wir unsere Mandanten und Mandantinnen bundesweit vor den staatlichen Gerichten – auch in den Spezialgebieten des Strafrechts.
Im Einzelnen vertreten wir vor den Zivilgerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte), vor den Arbeitsgerichten (Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht), vor den Verwaltungsgerichten (Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgericht) und vor den Finanzgerichten (einschließlich des Bundesfinanzhofs).
Wir vertreten nicht nur in den Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (z. B. Arrest) sowie in Spezialverfahren (z. B. Spruchstellenverfahren, selbstständige Beweisverfahren).
Die Sportbranche hat sich in den letzten Jahren stark professionalisiert und gewandelt. Die Attraktivität des Sportes für Zuschauer und Zuschauerinnen sowie Sponsoren ist ungebrochen und nimmt sogar stetig zu. Neue Märkte werden erschlossen und mit E-Sports werden sogar vollkommen neue Sportarten geboren. Entsprechend groß ist der Bedarf an hochqualifizierter wirtschaftsrechtlicher Beratung auf Seiten der maßgeblichen Akteure und Akteurinnen im Sport, insbesondere bei Vereinen, Verbänden, Sponsoren, Rechtevermarktern und Agenturen.
Die Handhabung und Abwicklung von Versicherungsfällen gehören zum unternehmerischen Alltag. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten und Mandantinnen insbesondere bei komplexeren oder nicht alltäglichen Haftpflichtsachverhalten, beispielsweise bei Serienschäden oder Produkthaftungsfällen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung bei Schäden, die von eigenen Managern und Managerinnen oder Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verursacht wurden (D&O, Vertrauensschaden). Daneben umfasst unsere Tätigkeit auch die Durchsetzung von Ansprüchen in Haftungs- und Deckungsprozessen.
Hinweisgebersysteme stellen einen zentralen Baustein jeglicher Unternehmens-Compliance dar. Sie dienen sowohl den Mitarbeitenden eines Unternehmens als auch seinen Kunden und Kundinnen, Lieferanten und Lieferantinnen sowie sonstigen Geschäftspartnern und -partnerinnen als zentrale Anlaufstelle, um auf Fehlverhalten im Unternehmen aufmerksam zu machen. Die Systeme bieten den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, schnell auf bestehende Missstände zu reagieren, interne Prozesse anzupassen und zu verbessern, behördliche Sanktionen zu verhindern und das Unternehmen vor langfristigen Reputationsschäden zu schützen.
Das Arbeitsrecht besteht mittlerweile aus zahlreichen komplexen Spezialthemen, die durch die Entwicklung der Rechtsprechung ständigen Veränderungen unterliegen. Wir bieten Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen sowie Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführungen und Führungskräften die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung durch mehrere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht und andere, langjährig im Arbeitsrecht tätige Berufsträger und -trägerinnen. Dabei richten wir uns nach den unterschiedlichen Bedürfnissen unseres Mandantenstammes und sind teilweise als ausgelagerte Personalabteilung tätig.
Um sicherzustellen, dass unsere Mandanten und Mandantinnen ihre Geschäfte über nationale Grenzen hinweg betreiben können, überprüfen wir Exportverfahren und Transaktionen auf ihre Vereinbarkeit mit geltenden außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen und unterstützen in behördlichen Erlaubnisverfahren. Wir implementieren Compliance-Strukturen zur Einhaltung von Handelsbestimmungen und beraten internationale Investoren und Investorinnen im Rahmen der Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in Deutschland.
Die Beratung im Kapitalmarktrecht gehört seit vielen Jahren zu den bedeutenden Tätigkeitsschwerpunkten von Hoffmann Liebs. Mit unserem Angebot von Beratungsleistungen im Kapitalmarktrecht und dazu artverwandten Rechtsgebieten unterscheiden wir uns von manchen Sozietäten vergleichbarer Größe und bieten damit auch eine interessante Alternative zu Großkanzleien.
© 2022 Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
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