Hinweisgebersysteme stellen einen zentralen Baustein jeglicher Unternehmens-Compliance dar. Sie dienen sowohl den Mitarbeitenden eines Unternehmens als auch seinen Kunden und Kundinnen, Lieferanten und Lieferantinnen sowie sonstigen Geschäftspartnern und -partnerinnen als zentrale Anlaufstelle, um auf Fehlverhalten im Unternehmen aufmerksam zu machen. Die Systeme bieten den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, schnell auf bestehende Missstände zu reagieren, interne Prozesse anzupassen und zu verbessern, behördliche Sanktionen zu verhindern und das Unternehmen vor langfristigen Reputationsschäden zu schützen.
Zahlreiche gesetzliche Änderungen haben dazu geführt, dass das Thema Hinweisgeberschutz aktueller denn je ist. So verpflichtet die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten, effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle (sogenannte interne Meldestellen) für Verstöße gegen EU-Recht – und ggfs. auch nationales Recht – einzurichten sowie Hinweisgeber wirksam vor unzulässigen Repressalien zu schützen. Schon ab dem 17. Dezember 2023 gilt diese Pflicht auch für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten. Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz steht unmittelbar bevor.
Darüber hinaus setzt auch das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Mindeststandards, die künftig von Unternehmen mit Blick auf das Vorhalten eines Hinweisgebersystems zu beachten sind.
Unsere Kompetenzen im Überblick – Implementierung von Hinweisgebersystemen
Die Einrichtung und der Betrieb eines Hinweisgebersystems lösen zahlreiche Rechtsfragen im Bereich Compliance sowie im Arbeits- und Datenschutzrecht aus. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Analyse bereits bestehender und zu schaffender Strukturen als auch bei der Implementierung der notwendigen Maßnahmen. Dies umfasst:
Digitales Hinweisgeber-Tool
Wir bieten Ihnen darüber hinaus in Kooperation mit einem anerkannten und erfahrenen technischen Dienstleister ein vollumfänglich digitales, datenschutz-zertifiziertes Hinweisgeber-Tool an, mit dem Sie Hinweise auf Compliance-Verstöße rechtssicher und anonym entgegennehmen und bearbeiten können. Eine Demo-Version des Tools erhalten Sie jederzeit auf Anfrage.
Im Anschluss an die Implementierung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen des Hinweisgebersystems ist dessen weiterer Betrieb zu organisieren. Hoffmann Liebs übernimmt im Rahmen des laufenden Betriebs das vollständige Hinweismanagement für Ihr Unternehmen. Dies umfasst:
Schulungen
Wir stehen Ihnen sowohl während der Implementierungs- als auch der Betriebsphase Ihres Hinweisgebersystems zur Seite und unterstützen Sie bei der Durchführung regelmäßiger Schulungen Ihrer Mitarbeiter zur Sensibilisierung für den rechtssicheren Umgang mit Meldungen, die über das Hinweisgebersystem abgegeben werden.
Kontakt
Goltsteinstraße 14 | 40211 Düsseldorf
Tel: +49 2 11 5 18 82-0 | Fax: +49 2 11 5 18 82-100
E-Mail: duesseldorf@hoffmannliebs.de
Partnerschaften
Informationen
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