Versicherungsrecht und Versicherungsaufsichtsrecht

Die Handhabung und Abwicklung von Versicherungsfällen gehören zum unternehmerischen Alltag. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten und Mandantinnen insbesondere bei komplexeren oder nicht alltäglichen Haftpflichtsachverhalten, beispielsweise bei Serienschäden oder Produkthaftungsfällen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung bei Schäden, die von eigenen Managern und Managerinnen oder Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verursacht wurden (D&O, Vertrauensschaden). Daneben umfasst unsere Tätigkeit auch die Durchsetzung von Ansprüchen in Haftungs- und Deckungsprozessen.

Wir stehen unseren Mandanten und Mandantinnen insbesondere bei Fragen der Ausgestaltung und Zulässigkeit von Vertriebsformen für Versicherungsprodukte zur Verfügung.

 

Wir prüfen die Zulässigkeit von neuen Anlageprodukten gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorgaben (z. B. Anlagenverordnung) und gestalten Anlagerichtlinien. Wir begleiten die Auflage und Umstrukturierung von Spezialsondervermögen und verhandeln die damit im Zusammenhang stehenden Verträge, z. B. Dreier-Vereinbarungen, Asset-Manager-Verträge oder Rabattvereinbarungen. Schließlich führen wir Compliance-Audits durch, um die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben bei der Zusammensetzung des Anlagevermögens und der internen Ausgestaltung des Asset Managements zu prüfen.

Unser Team

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