Hoffmann Liebs verfügt über ausgewiesene Kompetenz und langjährige Erfahrung im Produktrecht. Wir beraten zu sämtlichen Aspekten der Produktregulierung im gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Wir unterstützen gerichtlich und außergerichtlich im Hinblick auf materielle Produktanforderungen, Produktkennzeichnung und Begleitunterlagen, Vertragsgestaltung und Import aus Drittländern. Daneben führen wir unsere Mandanten und Mandantinnen bei Produktsicherheitsmängeln sicher durch die Krise. Wir begleiten die Risikobewertung, koordinieren Behörden im In- und Ausland, begleiten die Korrekturmaßnahme und vertreten in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren. Ebenso unterstützen wir sie bei der Durchsetzung/Abwehr von produkthaftungsrechtlichen sowie wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen.
+++ Aktuelles Thema: EU-Produktsicherheitsverordnung – Neue Pflichten ab Dezember 2024 +++
Die europäische Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (General Product Safety Regulation, GPSR) legt einen neuen Rahmen für die Sicherheit von nicht-harmonisierten Verbraucherprodukten fest.
Sie löst mit Ihrem Geltungsbeginn bereits am 13.12.2024 die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ab und beinhaltet einige Änderungen – insbesondere Verschärfungen – die zahlreiche Unternehmen auch in Deutschland betreffen und einen kurzfristigen Handlungsbedarf auslösen.
Wir haben im beigefügten Factsheet die 11 wesentlichsten (Neu-)Regelungen zusammengefasst und mit praktischen Hinweisen zur fristgerechten Umsetzung versehen. Wir hoffen, Ihnen damit einen ersten Themenüberblick verschaffen zu können und stehen Ihnen für weiterführende Rückfragen gerne zur Verfügung.
Link zum PDF: Factsheet EU-Produktsicherheitsverordnung – Neue Pflichten ab Dezember 2024
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Tel: +49 2 11 5 18 82-0 | Fax: +49 2 11 5 18 82-100
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