Startschuss für den Smart Meter Rollout
Hierauf hatten die Marktakteure lange warten müssen: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) hat am 31.01.2020 per Allgemeinverfügung die (technische) Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme bestätigt.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet grundzuständige Messstellenbetreiber zwar bereits seit seiner Verabschiedung im Jahr 2016 bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh sowie bei Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) mit einer installierten Leistung über 7 kW zum Einbau intelligenter Messsysteme (sog. Smart Meter). Diese Einbaupflicht steht allerdings unter dem Vorbehalt der technischen Möglichkeit und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit. Der Einbau von Smart Metern ist wirtschaftlich vertretbar, wenn er nach einem vom Gesetzgeber aufgestellten Fahrplan und abhängig vom Jahresverbrauch des Letztverbrauchers bzw. der installierten Leistung der Anlage jeweils einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Die technische Möglichkeit des Einbaus von Smart Metern setzt voraus, dass mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen Smart Meter am Markt anbieten, die über ein vom BSI zertifiziertes Smart Meter Gateway kommunizieren können. Die mit diesem Kriterium verbundenen hohen Sicherheitsanforderungen entpuppten sich als Flaschenhals für die Markteinführung. So dauerte es bis Ende 2018 bevor das BSI das erste Zertifikat erteilte.
Mit dem dritten Zertifikat und der Bestätigung durch das BSI, welche ab dem 17.02.2020 als bekannt gegeben gilt, ist der Startschuss für den Smart Meter Rollout jetzt gefallen. In der Regel sind nun die Netzbetreiber als grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, zunächst innerhalb von drei Jahren zehn Prozent ihrer Pflichteinbaufälle bei Messstellen von Letztverbrauchern zu erfüllen. Dies betrifft laut der aktualisierten Marktanalyse des BSI bei beinahe 4 Mio. Pflichteinbaufällen fast 400.000 Messstellen. Danach bleiben grundsätzlich weitere fünf Jahre bis zur Erfüllung der vollen 100 Prozent. Unklar ist derzeit noch, ob aufgrund der langen Verzögerung an dem gesetzlich festgelegten Zeitplan noch etwas geändert werden wird.
EEG- und KWK-Anlagen sollen nach der aktualisierten Marktanalyse des BSI von dem verpflichtenden Einbau zunächst ausgenommen sein. Grund hierfür ist laut BSI, dass das MsbG und das EEG zurzeit „unterschiedliche Digitalisierungsansätze“ verfolgen. So wird außerhalb der geförderten Direktvermarktung die Ist-Einspeisung von EEG- und KWK-Anlagen weiterhin übermittelt bzw. die Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber ferngesteuert reduziert, ohne dass hierfür eine Einbindung des Smart Meter Gateway erforderlich ist. Nahezu zeitgleich mit der Veröffentlichung der aktualisierten Marktanalyse durch das BSI hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) daher in seinem „Fahrplan für die weitere Digitalisierung der Energiewende“ eine zeitnahe Rechtsänderung zugunsten einer möglichst einheitlichen Kommunikation und Steuerung über ein Smart Meter Gateway angekündigt. Das BSI will diese anstehenden Rechtsänderungen zunächst abwarten und in einer weiteren Marktanalyse bewerten. Diese ist bis spätestens zum 30.10.2020 angekündigt.
Mit der Bestätigung von drei Smart Metern mit zertifizierten Smart Meter Gateways durch das BSI ist ein Schritt in Richtung Digitalisierung des Messwesens in der Energiewirtschaft getan. Die Freigabe des Smart Meter Gateway erfolgt allerdings bisher nur begrenzt auf einzelne Anwendungsfälle im Zusammenhang mit der Übermittlung des Energieverbrauchs. Neben den Anwendungsfällen „Ist-Einspeisung“ und „Netzzustand“ erhofft sich die Branche mittelfristig auch die Freigabe für weitere innovationsfreundliche Anwendungsfälle.
Autoren:
Dr. Andreas Gabler
Rechtsanwalt und Partner
Annika Pennekamp-Jost
Rechtsanwältin und Senior Associate
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