I. Einleitung
Bislang spielen intelligente Messsysteme im Zusammenhang mit der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine eher theoretische Rolle. Zwar fanden sich im EEG 2017 bereits Vorgaben zum Einbau entsprechender Geräte, jedoch scheiterte dieser in der Praxis an der Verfügbarkeit der entsprechenden Messtechnik.
Das Thema ist im Zuge der Diskussionen um das novellierte EEG 20211 erneut aufgeflammt. Während die Bundesregierung im Rahmen ihrer Digitalstrategie selbst Kleinstanlagen verpflichten wollte, intelligente Messsysteme einzubauen, kritisierten insbesondere Verbraucherschützer die hierdurch in erheblichem Umfang entstehenden Mehrkosten, insbesondere für sog. „Prosumer“, denen kein nennenswerter Nutzen gegenübersteht. Die nunmehr Gesetz gewordene Ausgestaltung der Einbauverpflichtungen versucht, einen Kompromiss zwischen den beiden Fronten zu finden. Dies gilt im Ergebnis nicht nur für das EEG 2021, sondern auch für das KWKG 20202 , auf das die entsprechenden Änderungen ebenfalls Auswirkungen haben
Zum kompletten Artikel von Dr. Andreas Gabler und Annika Pennekamp-Jost in Ausgabe 1/2021 ree – „Recht der Erneuerbaren Energien“
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