Die Neuaufstellung der Aurich Textilien Gruppe ist erfolgreich abgeschlossen. Das zuständige Amtsgericht in Köln hat am 31. März 2023 die Verfahren der Gebrüder Aurich GmbH und der AVI GmbH aufgehoben. Mit dem jetzt vorliegenden gerichtlichen Beschluss sind die Insolvenzverfahren beendet. Weitere Teile der Unternehmensgruppe (AWITEX Aurich GmbH und TexRa GmbH) wurden auf die Gebrüder Aurich GmbH im Rahmen eines Asset Deals übertragen.
„Wir freuen uns außerordentlich über den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens. Mehr noch als die Leistung des Einzelnen war dies eine Gemeinschaftsleistung, für die wir uns bei allen Beteiligten und insbesondere unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den beteiligten Banken herzlich bedanken möchten“, sagt Geschäftsführerin Jacqueline Krause, die zusammen mit ihrem Cousin Christopher Aurich die Geschicke des Unternehmens in dritter Generation führt.
Grundlage der erfolgreichen Neuaufstellung waren umfassende Restrukturierungsmaßnahmen, die die Unternehmensleitung mit Unterstützung ihrer Berater von Hoffmann Liebs und des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt von Runkel Rechtsanwälte in den vergangenen Monaten erarbeitet und umgesetzt hat. Dabei sah die gesellschaftliche Umstrukturierung der Gruppe die Fokussierung von einst fünf Gesellschaften auf zwei operative Gesellschaften vor.
Entscheidend für das erreichte Ergebnis war die Einigung mit den Gläubigerinnen und Gläubigern über Insolvenzpläne, die von Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt und Rechtsanwalt Dr. Ermando Shuku in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung und deren rechtlichem Berater Rechtsanwalt Bartosz Zdanowicz, Partner der Praxisgruppe Insolvenz- und Sanierungsrecht bei Hoffmann Liebs, angefertigt wurde. Die Pläne, die die Auszahlung einer festen Summe mit einer überdurchschnittlichen Quote vorsehen, hatten die Gläubigerinnen und Gläubiger am 10. März 2023 einstimmig angenommen. „Die enorme Zustimmung zu unseren Plänen ist ein großer Vertrauensbeweis“, sagt Geschäftsführer Christopher Aurich.
Jacqueline Krause und Christopher Aurich, die im Juli 2020 in die Leitung des Unternehmens eingetreten waren, sind nach dem vor einigen Jahren angestoßenen Generationenwechsel jetzt auch vollständig als Gesellschafter in die Aurich Textilien Gruppe eingestiegen.
„Mit der Verfahrensaufhebung durch das Amtsgericht kann sich das Unternehmen als saniertes und solide finanziertes Unternehmen mit einer positiven Zukunftsperspektive nun wieder vollständig auf das Tagesgeschäft fokussieren. Dafür wünschen wir allen Beteiligten alles Gute und viel Erfolg“, sagt Insolvenzverwalter Dr. Jens M. Schmidt.
Der Geschäftsbetrieb lief im gesamten Verfahren ohne Einschränkungen weiter. Dies zeigte sich auch im Kunden- und Lieferantenstamm, der über den gesamten Verfahrensverlauf eng zum Unternehmen stand. Die rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bereits über den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens informiert.
Seitens Hoffmann Liebs war Bartosz Zdanowicz als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Restrukturierungsexperte damit beauftragt, das Unternehmen insolvenzrechtlich zu begleiten. Zu dessen Team gehörten ferner Rechtsanwalt Dr. Volker Hees, Rechtsanwältin Inara Zarmann, Rechtsanwältin Carmen Gryschka und Rechtsanwalt Felix Pott (alle Hoffmann Liebs) sowie André Lehmann (plenovia GmbH).
Zum Team des Insolvenzverwalters gehörten ferner Rechtsanwalt Dr. Ermando Shuku und Peter Köhn.
Lucian Ackva, LL.M.
Head of Marketing
& Communications
Kontakt
Goltsteinstraße 14 | 40211 Düsseldorf
Tel: +49 2 11 5 18 82-0 | Fax: +49 2 11 5 18 82-100
E-Mail: duesseldorf@hoffmannliebs.de
Partnerschaften
Informationen
© 2024 Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.