In der dreizehnten Episode „Böser Chinese“ diskutieren Dr. Kerstin Pallinger und Dr. Jörg Podehl darüber, welche strafrechtlichen Besonderheiten und Fallstricke lauern können, wenn arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beziehungsweise in Zusammenhang mit Betriebsratsmitgliedern ergriffen werden sollen.
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In der dreizehnten Episode „Böser Chinese“ diskutieren Dr. Kerstin Pallinger und Dr. Jörg Podehl darüber, welche strafrechtlichen Besonderheiten und Fallstricke lauern können, wenn arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beziehungsweise in Zusammenhang mit Betriebsratsmitgliedern ergriffen werden sollen.
Am Beispiel eines teilweise freigestellten und nicht mehr arbeitswilligen Betriebsrats erläutert das StrafArbeit-Duo, welche Formen der Informationsbeschaffung und Nachforschung durch den Arbeitgeber noch zulässig sind – aber auch, wann etwa datenschutzrechtliche Verstöße drohen und welche strafrechtlichen Konsequenzen sich daraus auch für Unternehmen und deren Vertreter ergeben können.
Darüber hinaus thematisieren der Arbeitsrechts- und die Strafrechtsexpertin, weshalb der überwiegend aus privaten Streitigkeiten bekannte Straftatbestand der üblen Nachrede nach § 186 StGB auch im geschäftlichen Kontext relevant und seitens der Arbeitgeber zu beachten ist – insbesondere dann, wenn komplexe arbeitsvertragliche Regelungen die Aufklärung konfliktbehafteter Sachverhalte noch erschweren.
Neben der Illustration des konkreten Fallbeispiels gehen die Podcast-Autoren außerdem darauf ein, welche Zusammenhänge sich zwischen parallellaufenden arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren einstellen können und wie Arbeitgeber auf diese Fälle reagieren sollten.
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