In der elften Episode „Nimm reichlich!“ beleuchtet das StrafArbeit-Duo das Betriebsverfassungsgesetz – konkret im Hinblick auf die strafrechtlichen Normen, die insbesondere dann zum Tragen kommen, wenn beispielsweise die Bildung eines Betriebsrates verhindert, dessen Arbeit im Unternehmen gestört oder der Geheimnisschutz verletzt wird.
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In der elften Episode „Nimm reichlich!“ beleuchtet das StrafArbeit-Duo das Betriebsverfassungsgesetz – konkret im Hinblick auf die strafrechtlichen Normen, die insbesondere dann zum Tragen kommen, wenn beispielsweise die Bildung eines Betriebsrates verhindert, dessen Arbeit im Unternehmen gestört oder der Geheimnisschutz verletzt wird.
Dazu spiegelbildlich diskutieren der Arbeitsrechtler und die Strafrechtsexpertin außerdem, ab welchem Punkt die Vergütung von Betriebsräten unangemessen ist, in welchen Konstellationen der Gesetzgeber von einer bewussten Bevorteilung von Betriebsräten ausgeht – und welche Konsequenzen sowohl dem Arbeitgeber als auch den betroffenen Betriebsratsmitgliedern in diesen Fällen drohen können.
Die Podcast-Autoren illustrieren das Spannungsverhältnis zwischen Gleichbehandlung, Benachteiligung und Begünstigung von Betriebsräten am Beispiel des aktuellen VW-Prozesses um den ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh, in dem unter anderem mehreren Managern des VW-Konzerns Untreue vorgeworfen wird. Kerstin Pallinger und Jörg Podehl erläutern dabei, woraus sich diese Vorwürfe ableiten, welche maßgeblichen Wendungen das Verfahren bereits genommen hat – aber auch, wie die schon vorliegenden Urteile aus arbeits- und strafrechtlicher Perspektive – teilweise auch unterschiedlich – zu bewerten und welche weiteren Entwicklungen im Verfahren denkbar sind.
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