Zahlreiche Unternehmen veröffentlichen freiwillig Nachhaltigkeits- bzw. CSR-Berichte und informieren auf diesem Wege zusätzlich zur Finanzberichterstattung über ihr Handeln. Sie können dabei auf zahlreiche Berichtsstandards, wie z.B. die G4 Sustainability Reporting Guidelines oder den (deutschen) Nachhaltigkeitskodex zurückgreifen. Große Kapitalgesellschaften müssen darüber hinaus bereits seit Jahren gemäß §§ 289 Abs. 3, 315 Abs. 1 HGB im Lagebericht Angaben zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, wie Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen, machen.
Die EU hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Berichtspflicht bezüglich dieser sogenannten nichtfinanziellen Informationen stärker zu standardisieren und zu erweitern. Hierzu wurde 2014 die sogenannte „CSR-Richtlinie“ (2014/95/EU) veröffentlicht. Diese ist bis zum 6. Dezember 2016 in deutsches Recht umzusetzen und auf die ab dem 1. Januar 2017 beginnenden Geschäftsjahre anzuwenden.
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