Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Er hat das Ziel, das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen. In ihrer Plenarsitzung vom 13. Oktober 2016 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Vorschläge zur Änderung und Anpassung des Kodex im kommenden Jahr beschlossen. Diese sind am 2. November 2016 veröffentlicht worden und seitdem auf der Internetseite der Regierungskommission elektronisch abrufbar.
Bis zum 15. Dezember 2016 hat nun die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, im Rahmen eines Konsultationsverfahrens Stellungnahmen zu den Änderungsvorschlägen abzugeben. Diese können elektronisch an regierungskommission@dcgk.de oder in Briefform an die Geschäftsstelle in Frankfurt gesandt werden. Die vergangenen Konsultationsverfahren haben gezeigt, dass hier Unternehmen, Investoren und Verbände aber auch andere interessierte Dritte unmittelbar an der Fortentwicklung des DCGK mitwirken können. Die diesjährigen Änderungsvorschläge werden von der Regierungskommission unter den Schlagworten Transparenz, Präzisierung und Kodexpflege zusammengefasst.
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