Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Volker Hees hat in der aktuellen Ausgabe der ASR Auto, Steuern, Recht (Heft 06/2020, Seite 18), dem aktuellen Informationsdienst für das Kfz-Gewerbe des renommierten IWW Institut (www.asr.iww.de), einen Fachbeitrag zu dem Thema: „Corona-Krise: Insolvenzantragspflicht ausgesetzt ‒ Diese Folgen sollten Sie kennen“ publiziert.
Hier ein kurzer Auszug: „Selbst Unternehmen, die vor der Corona-Krise gut aufgestellt waren, können den monatelangen Umsatzausfall kaum verkraften. Deshalb hat der Gesetzgeber das rückwirkend ab 01.03.2020 in Kraft getretene „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch Covid-19-Pandemie bedingten Insolvenz“ (Covid-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz ‒ COVInsAG) verabschiedet. Lesen Sie, was das für Ihr Autohaus bedeutet, wenn Sie mit durch den Lockdown bedingten Absatzschwierigkeiten zu kämpfen haben.“
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