Vor fast zehn Jahren wurde durch das MoMiG die rechtliche Bedeutung der GmbH Gesellschafterliste erheblich gestärkt. Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH müssen sich der Relevanz der Liste bewusst sein und ein Augenmerk auf die jederzeitige Richtigkeit und Vollständigkeit der Gesellschafterliste legen.
Der folgende Beitrag auf marketSTEEL gibt einen Überblick zur Relevanz der Gesellschafterliste in Bezug auf die Ausübung von Gesellschafterrechten sowie die Veräußerung von Anteilen und weist auf Haftungsrisiken hin.
Zum Beitrag „Die Gesellschafterliste der GmbH“ auf marketSTEEL von RA Andreas Hecker, LL.M. oec.
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