Das China Desk von Hoffmann Liebs unterstützte das Seminar „Unternehmensgründung in Deutschland“, welches am 07.09.17 vom DCW (Deutsch-chinesische Wirtschaftsvereinigung e.V.) in Solingen ausgerichtet wurde. Vor über 100 chinesischen Jungunternehmern referierten RA Claus Eßers (Partner, Head of China Desk) und RAin Janina Pesch zum Thema „Vertragsrecht in Deutschland – Vertragsgestaltung und AGBs für Unternehmen“. Wertvolle Handlungshinweise und Praxistipps zur Vertragsgestaltung wurden den Teilnehmern mit auf den Weg gegeben. Wir präsentieren Ihnen gerne einen Auszug.
Die Vertragsgestaltung stellt ein fundamentales Element für den Erfolg der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens in Deutschland dar. Jegliche Beziehung zu Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern basiert auf Verträgen. Die Grundlagen des Vertragsrechts in Deutschland zu kennen und zu verstehen ist daher unumgänglich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der teilweise doch unterschiedlichen Rechtskultur in China und Deutschland.
Während in China Rechtsbeziehungen regelmäßig nur mit „Bekannten“ eingegangen werden und damit die Bedeutung eines vorherigen persönlichen Austauschs im Rahmen einer beziehungsbezogenen Kommunikation enorm wichtig ist, wird in Deutschland direkt und sachbezogen kommuniziert, also Privates vom Geschäftlichen getrennt.
Einmal geschlossene Verträge entfalten ihre Wirkung und werden von den Vertragsparteien in Deutschland strikt eingehalten. Dahingegen stehen chinesische Vertragspartner Vertragsanpassungen offen gegenüber, sodass es in China wesentlich häufiger zu nachträglichen Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags kommt. In China ist daher im Zuge der Vertragsdurchführung Vieles unvorhersehbar und wird improvisiert.
So gestaltet sich auch die (gerichtliche) Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen teils als schwierig und ist von diversen (nicht nur rechtlichen) Faktoren abhängig. Demgegenüber fühlen sich deutsche Vertragsparteien regelmäßig an ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gebunden. Auch eine rechtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche ist effizient.
Dafür, wie man Geschäfte in Deutschland und mit deutschen Geschäftspartnern macht, gibt es diverse vertragliche Möglichkeiten. Abgesehen von der klassischen Unternehmensgründung in Deutschland kann auch zunächst ein Joint Venture oder eine sonstige Kooperation begründet werden. Darüber hinaus werden regelmäßig Kauf- und Werkverträge abgeschlossen. Bei langfristigen Geschäftsbeziehungen kann es zudem sinnvoll sein, sog. Rahmenverträge zu schließen.
Verträge können wirksam nur mit der richtigen Person und mit einem zulässigen Inhalt in bestimmter Form geschlossen werden. Insofern sind einige Fallstricke bei der Vertragsgestaltung zu beachten. Zunächst muss nämlich geklärt werden, wer überhaupt Vertragspartei wird: eine natürliche Person oder eine Gesellschaft.
Die handelnde Person muss zudem verfügungsberechtigt oder vertretungsberechtigt bzw. bevollmächtigt sein, wenn sie für eine andere Person oder Gesellschaft handelt. Beim Vertragsschluss ist sodann zu beachten, dass dieser in der Regel durch eine Unterschrift unter dem Vertragstext erfolgt, nicht aber wie in China allein durch den Firmenstempel. Durch diesen kann in Deutschland das Schriftformerfordernis nicht gewahrt werden.
Da es sich, bei in der Geschäftspraxis gebräuchlichen Verträgen, überwiegend um standardisierte Vertragswerke handelt, findet das AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB) Anwendung. Dieses setzt strenge Voraussetzungen an die Vertragsgestaltung. Es sind daher nicht nur überraschende Klauseln zu vermeiden, sondern auch hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung findet eine Transparenz- und Billigkeitskontrolle statt.
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