Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 14.06.2018 – Az. 6 U 23/17
Das OLG Frankfurt hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage befasst, ob die Weiterverwendung von „Likes“ und „Gefällt-mir-Angaben“ für ein Unternehmen wettbewerbswidrig ist, wenn sich die Identität des Unternehmens ändert.
Im konkreten Fall ging es um ein Restaurant, das zunächst im Rahmen eines bestimmten gastronomischen Franchise-Systems betrieben wurde und später zu einem anderen (ähnlichen) System wechselte. Dabei hatte der Betreiber des Restaurants die Likes und Bewertungen auf einer Social-Media-Plattform, die er für das alte Restaurant unter dem alten Franchise-System erhalten hatte, auch für sein neues Restaurant weiterbenutzt.
Die Frankfurter Richter kommen zu dem Ergebnis, dass die Weiterbenutzung der Likes im konkreten Fall wettbewerbsrechtlich unlauter ist und gegen §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 1 UWG verstößt. Für ein konkretes Wettbewerbsverhältnis reiche es im vorliegenden Fall aus, dass eine der Parteien erst konkret plane, ein entsprechendes Restaurant zu eröffnen, auch wenn dies noch nicht unmittelbar bevorstehe. Zudem sei auch die „Nutzung“ von Likes als Werbung einzustufen, die im vorliegenden Fall irreführend im Sinne von § 5 UWG sei, da durch die unveränderte Nutzung der Likes und Bewertungen bei den angesprochenen Verbrauchern der falsche Eindruck entstehe, die Bewertungen und Likes seien für das unter dem neuen Konzept betriebene Restaurant abgegeben worden, was nicht zutreffend sei.
Im Ergebnis läuft die Rechtsprechung des OLG Frankfurt daher darauf hinaus, dass bei einer wesentlichen Änderung des unternehmerischen Charakters, hier des Franchise-Konzepts für ein Restaurant, eine neue Facebook-Seite hätte eingerichtet werden oder die vorhandenen Bewertungen hätten gelöscht werden müssen. Unseres Erachtens ist die Rechtsprechung übertragbar auf sonstige Fälle der wesentlichen Veränderung einer gewerblichen Tätigkeit und Unternehmen sollte daher künftig in diesen Fällen prüfen, wie sie mit vorhandenen Einträgen auf Bewertungsplattformen aller Art umgehen
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