Muster-Klausel Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
„Die Parteien verpflichten sich, die VERTRAULICHEN INFORMATIONEN ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu welchem sie offengelegt wurden, und sie insbesondere nicht Dritten gegenüber preiszugeben oder offen zu legen oder sie anderweitig zu verwerten, soweit nicht einer der nachfolgend abschließend aufgeführten Ausnahmetatbestände vorliegt. Die Parteien verpflichten sich weiter, die Geheimhaltungspflicht auch auf sämtliche Mitarbeiter und die Beauftragten (z.B. notwendig eingeschaltete Berater z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) zu erstrecken, soweit diese nicht der Berufsverschwiegenheit unterliegen und dies der offenbarenden Partei auf erste Anforderung nachweisen und nur notwendige Dritte in den Informantenkreis einbinden.“
Da sich die Anforderungen an die Gestaltung von Geheimhaltungsvereinbarungen/NDAs in letzter Zeit verändert haben, sind die darin enthaltenen Klauseln nunmehr häufig anders zu formulieren. Auf derzeit verwendete Muster sollten Sie sich daher nicht mehr verlassen, sondern diese überprüfen und überarbeiten bzw. eine neue Geheimhaltungsvereinbarung/NDA erstellen lassen.
Was bei einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) wichtig ist:
Beachtung einer Vielzahl neuer Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Vertragsgestaltung und –formulierung.
Da es sich bei Geheimhaltungsvereinbarungen/NDAs regelmäßig um standardisierte Formulierungen handelt, müssen diese Vereinbarungen insbesondere auch der immer strenger werdenden AGB-rechtlichen Transparenz- und Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB) standhalten.
Regelmäßiges Update in Anbetracht der sich rasant und fortlaufend weiterentwickelnden Rechtsprechung.
Aufnahme zwingend notwendiger Regelungen, insbesondere z.B.: Definition der vertraulichen Information, Personenkreis, Vertragsstrafe, Ausnahmen.
Haftungsvermeidung bei der Informationsweitergabe durch wirksame Klauselgestaltung.
Compliance-Themen sind derzeit in aller Munde. Natürlich schützen Sie Ihre betrieblichen Informationen sowie Ihr betrieblich relevantes Know-how. Bestenfalls verwenden Sie bereits Geheimhaltungs-/Vertraulichkeitsvereinbarungen oder NDAs (= non-disclosure agreements) gegenüber Ihren Geschäftspartnern. Anderenfalls ist es an der Zeit, solche in professioneller Weise vorzuhalten.
Christoph Schmitt berät seit mehr als 20 Jahren als anerkannter Spezialist für Vertragsrecht nationale und internationale Unternehmen jeder Größe bei der Verhandlung, Erstellung und Prüfung von nationalen und internationalen Verträgen und AGBs. Er ist darüber hinaus Spezialist für Allgemeine Geschäftsbedingungen und Mitautor diverser Bücher zum Vertragsrecht.
Er referiert für namhafte Seminaranbieter in Deutschland zu AGB-Vertragsthemen. Er berät zudem bei der Durchsetzung und auch Abwehr von vertraglichen Ansprüchen sowie von Haftungsansprüchen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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