In der 91. Aktualisierung des Handbuchs Altlastensanierung und Flächenmanagement (HDA) von Januar 2022 hat Rechtsanwalt und Partner für Umweltrecht Volker Hoffmann gemeinsam mit Alessandro Balan einen Aufsatz zu den rechtlichen Unsicherheiten bei der Störerauswahl im Bodenschutzrecht publiziert.
Die vollständige Publikation steht Ihnen unter diesem Download-Link zur Verfügung.
Das Abstract zum Aufsatz (Randziffern 1, 2) finden Sie hier:
HdA, 91. Aktualisierung, 3. Aufl., Januar 2022 (Hoffmann, Balan)
Immer wieder ist zu beobachten, dass das Störerauswahlermessen im Bodenschutzrecht mit rechtlichen Unsicherheiten auf Behördenseite behaftet ist. Damit die Betätigung des Störerauswahlermessens rechtsfehlerfrei gelingen kann, hat die Behörde auf einer ersten Stufe zunächst sorgfältig und umfassend den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu ermitteln und so die notwendige Tatsachengrundlage zu schaffen, um dadurch auf einer zweiten Stufe die eigentliche Auswahlentscheidung im engeren Sinne treffen zu können. Auf beiden Stufen werden die anzustellenden Erwägungen maßgeblich von dem Gebot der Effektivität der Gefahrenabwehr geleitet, woraus unter anderem folgt, dass zwischen den potentiell Pflichtigen kein Rangverhältnis besteht.
Der Blick auf die einzelnen bodenschutzrechtlich Verpflichteten zeigt zahlreiche Besonderheiten, die im Rahmen des Ermessens von der Behörde zu beachten sind, wobei in dieser Abhandlung im Kontext der Zustandsverantwortlichkeit die nach wie vor umstrittene Problematik der abgedrifteten Schadstofffahne – bei einem eingetretenen Grundwasserschaden – zumindest überschlägig betrachtet wird. Ermessensfehler haben zur Folge, dass die Ordnungsverfügung materiell rechtswidrig ist. Eine „Heilung“ durch das Nachschieben von Gründen kommt nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts nur in Betracht, wenn überhaupt Ermessen ausgeübt worden ist und die neuen Gründe bereits bei Erlass des Verwaltungsaktes vorlagen. Dieser Beitrag soll anhand praxisrelevanter Beispiele die rechtlichen Unsicherheiten bei der Störerauswahl minimieren.
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