Gestern war es mal wieder soweit – die Spitzen von Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss getroffen, um zentrale Themen für ihre verbleibende Regierungszeit zu besprechen und bestenfalls voranzubringen. Ein wesentlicher Punkt auf der Tagesordnung war die geplante Reform der Leiharbeit, die – fest im Koalitionsvertrag verankert – bisher vor allem Diskussionen ausgelöst hat.
Auch in der Regierung wurde nicht so richtig an einem Strang gezogen, wie Medienberichten Ende Februar zu entnehmen war. Insbesondere die CSU soll mit dem Reformvorhaben nicht einverstanden gewesen sein. Es überraschte daher ein wenig, das Arbeitsministerin Andrea Nahles gestern Abend im Fernsehen freudestrahlend verkündete, dass sich die Regierung bei einer weiteren ihrer Herzensangelegenheiten geeinigt hat. Diese Einigung soll nach nur zwei Stunden Verhandlungen erfolgt sein – offenbar waren die Differenzen doch überschaubar.
Die Thematik besitzt für den Arbeitsmarkt eine große Bedeutung. In Deutschland werden rund 1 Million Arbeitnehmer anderen Arbeitgebern zur Arbeitsleistung überlassen. In die Kritik geraten ist die Leiharbeit insbesondere, weil sie für Unternehmen lange ein probates Mittel darstellte, um nicht nur ihren Arbeitskräftebedarf jenseits von Befristungen nach dem TzBfG flexibel zu steuern, sondern auch um Kosten zu senken. Viele Leiharbeitnehmer werden zudem seit vielen Jahren auf demselben Arbeitsplatz eingesetzt – die Unterscheidung von einer Stammkraft ist häufig kaum noch möglich.
In den letzten Jahren wurden seitens der Politik bereits zahlreiche Regelungen erlassen, um Leiharbeitnehmer besser zu schützen. Die „Drehtürklausel“ soll beispielsweise seit dem Jahr 2011 verhindern, dass Mitarbeiter entlassen und anschließend oder kurze Zeit später als Leiharbeitnehmer wieder im Unternehmensverbund unter schlechteren Arbeitsbedingungen eingesetzt werden. Anlass war damals der erste „Schlecker-Skandal“. Dort wurde dieses System sehr extensiv eingesetzt.
Die nun bevorstehende Reform der Leiharbeit dürfte dagegen für noch mehr Aufregung sorgen. Kernpunkt ist die Bekämpfung von Missbräuchen im Zusammenhang mit Leiharbeit und dem Einsatz von Werkverträgen, die die Politik in der Vergangenheit identifiziert hat. Hierzu wird es künftig unter anderem eine Obergrenze von 18 Monaten für die Dauer einer Arbeitnehmerüberlassung geben, die nur in besonderen Ausnahmefällen verlängert werden kann. Zudem soll der Equal-Pay-Grundsatz („Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“) nach neun Monaten der Überlassung für Leiharbeitnehmer festgeschrieben werden (auf die Ausnahmeregelungen darf man gespannt sein). Auch der Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher wird verboten, so Nahles am gestrigen Abend.
Mit der Einigung der Spitzenpolitiker der Regierung ist der Weg für die finale Gesetzgebungsphase geebnet. Es ist davon auszugehen, dass der von Nahles‘ Ministerium bereits im November 2015 erstmals vorgelegte Gesetzentwurf zeitnah finalisiert und beschlossen wird. Anhand des endgültigen Gesetzestextes werden wir Ihnen die kommenden Änderungen in einem unserer nächsten Newsletter im Detail vorstellen. Sollten Sie bereits jetzt Fragen haben, steht Ihnen unsere Praxisgruppe Arbeitsrecht selbstverständlich jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Kontakt
Goltsteinstraße 14 | 40211 Düsseldorf
Tel: +49 2 11 5 18 82-0 | Fax: +49 2 11 5 18 82-100
E-Mail: duesseldorf@hoffmannliebs.de
Partnerschaften
Informationen
© 2024 Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.