Das Bonmot „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“ wird im juristischen Umfeld ebenso gerne wie vielfach verwendet. Gleichzeitig wird damit bei Unternehmen jedoch – oftmals bewusst – der Eindruck vermittelt, dass der Ausgang eines Gerichtsprozesses, insbesondere im Vertrags- und AGB-Recht, ein Zufallsprodukt oder das Eingehen entsprechend unkalkulierbarer Wagnisse gar alternativ los sei.
Diese pauschale Behauptung ist schlicht unzutreffend und wird einer seriösen Beratung im Bereich der Litigation (Prozessführung) auf keiner Ebene gerecht.
Bildlich gesprochen werden Unternehmen in der Praxis oftmals in rechtlich (noch) nicht erforderliche Prozesse ‚hineingesegelt‘, ohne dass sie auf hoher See überhaupt über ein taugliches Boot verfügen, das im Bedarfsfall auch stärkerem Wellengang trotzt. Eine fundierte rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens – welche Unternehmen, die ein Klageverfahren anstreben, bereits aus Compliance-Gründen anfordern sollten – unterbleibt leider allzu häufig.
Insbesondere im Vertrags- und AGB-Recht kann eine Voreinschätzung der Erfolgsaussichten unter sachkundiger Auswertung der maßgeblichen Vertragsdokumente hingegen dazu beitragen, dass Prozesse sehr wohl kostengünstig und auch erfolgversprechend geführt werden können. Dabei kommt es weniger auf den vermeintlichen Kampfgeist des Prozessanwaltes, sondern vielmehr auf dessen tatsächliche Expertise im Vertrags- und AGB-Recht an. Nur so können Unternehmen optimale ‚Segelanweisung‘ an die Hand gegeben werden, in deren Ergebnis das Boot auch unbeschadet am jeweils beabsichtigten (Prozess-)Ziel anlanden kann.
Vielfach wird in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung des AGB-Rechts systematisch unterschätzt und bei der Fallbewertung – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – vernachlässigt.
In Wirtschaftsverträgen findet sich jedoch eine Vielzahl standardisierter Regelungen, die per Automatismus dem AGB-Recht unterfallen, soweit diese zwischen den Parteien nicht im Einzelnen ausgehandelt worden sind.
Ein Unternehmen, das im Streitfall vertragliche Ansprüche gegen einen Vertragspartner (z. B. aus einer Preiserhöhung, Vertragsstrafe oder Schadenspauschale) gerichtlich geltend machen möchte, ist daher gut beraten, sich bereits von Beginn an mit wirksam formulierten Regelungen auf die hohe See zu begeben. Sieht sich ein Unternehmen spiegelbildlich einem Schadensersatzanspruch des Vertragspartners ausgesetzt, können sich wirksam formulierte Haftungsausschluss-/Beschränkungsregelung außerdem als rettender Anker herausstellen, der das eigene Unternehmen vor dem Kentern bewahren.
Gerade deshalb sollte eine fundierte rechtliche Bewertung der maßgeblichen Vertragsregelungen zwischen den Parteien sowie insbesondere die Sicherstellung deren Wirksamkeit oberste Prämisse jedweden unternehmerischen Handels sein. Dies umfasst in gleicher Weise auch eine fundierte Prozessvorbereitung sowie ein adäquates Auftreten vor den zuständigen Gerichten. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können langwierige Prozesse häufig sogar vermieden und interessengerechte Vergleiche erzielt werden. Dies umfasst auch den Fall, dass eine außergerichtliche Einigung scheitert: Vor Gericht muss es eben nicht sein wie auf hoher See.
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