Datenschutz und IT-Sicherheit werden immer wichtiger im Gesundheitswesen
Krankenhäuser verarbeiten höchst sensitive Gesundheitsdaten der Patienten, die entsprechend geschützt werden müssen, um nicht in das Visier der Datenschutzbehörden zu geraten. Dies erfordert hinreichende Maßnahmen gegen den Verlust der Daten und den Zugriff durch unberechtigte Dritte. Die Anforderungen für die Krankenhäuser werden nochmals verschärft, u.a. durch die im Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es gelten also sehr bald ganz neue Rahmenbedingungen für den Betrieb von Krankenhausinformationssystemen (KIS).
In der Webinar-Aufzeichnung von Imprivata – vom 07. Juni 2017 – fasst Peter Huppertz, Datenschutzexperte und Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei Hoffmann Liebs, die aktuellen Anforderungen zusammen und stellt den Rechtsrahmen für den Betrieb von Krankenhausinformationssystemen (KIS) vor. Dabei wurde besonderen Wert auf die neuen Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelegt, weil bei Verstößen gegen die Verordnung erhöhte Bußgelder von bis zu EUR 20 Mio. drohen.
Die Webinar-Themen im Überblick:
Aktuelle rechtliche Anforderungen an den Betrieb von Krankenhausinformationssystemen (KIS) im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit
Handlungsbedarf aufgrund der im Mai 2018 in Kraft tretenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Handlungsempfehlungen zur Einhaltung der behördlichen Vorgaben für den Betrieb von Krankenhausinformationssystemen (KIS)
Kostenloses Informationsmaterial:
Zur Aufzeichnung: Handlungsbedarf bei KIS – Datenschutzrecht bringt neue Anforderungen
Zum Whitepaper: Datenverarbeitung im Krankenhaus – Aktuelle rechtliche Anforderungen an Krankenhausinformationssysteme (KIS) mit Lösungsansätzen
Kontakt
Goltsteinstraße 14 | 40211 Düsseldorf
Tel: +49 2 11 5 18 82-0 | Fax: +49 2 11 5 18 82-100
E-Mail: duesseldorf@hoffmannliebs.de
Partnerschaften
Informationen
© 2024 Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.