Geschützte Begriffe gibt es häufiger, als man auf den ersten Blick erwarten würde. So sind etwa die meisten Begriffe rund um die aktuelle EM markenrechtlich von der UEFA geschützt. Die Organisation hat sich einige Wortkombinationen wie „EURO 2016“ als Marke schützen lassen und besitzt damit die Rechte an diesem Begriff. Ist ein Begriff geschützt, so bedeutet das, dass grundsätzlich ein exklusives Nutzungsrecht des Markeninhabers besteht. Bei der Verwendung solcher Begriffe ist deshalb Vorsicht geboten: Sie dürfen nur eingeschränkt zur eigenen Werbung benutzt werden und unterliegen Richtlinien zu ihrer Verwendung.
Tipp von Rechtsanwalt Dr. Schneider: Die Nutzung von Begriffen einer Großveranstaltung ist als rechtliche Problematik unter dem Stichwort „Ambush Marketing“ oder „Guerilla Marketing“ bekannt geworden. Problemtisch daran ist vor allem das Verhältnis zu den offiziellen Sponsoren. Wird wahrheitswidrig auf eine Sponsorenbeziehung hingewiesen, ist darin eine unzulässige Irreführung nach § 5 UWG zu erkennen. Doch auch bei subtileren Formen des Ambush Marketings kann ein Rechtsverstoß vorliegen. Bei gezieltem Ausschalten fremder Werbung ist etwa an eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Behinderung zu denken.
Der Beitrag ist Teil einer umfangreichen Berichterstattung von adenion.de zum Thema Recht und Online-Texte. Sie möchten den vollständigen Beitrag lesen?
Kontakt
Goltsteinstraße 14 | 40211 Düsseldorf
Tel: +49 2 11 5 18 82-0 | Fax: +49 2 11 5 18 82-100
E-Mail: duesseldorf@hoffmannliebs.de
Partnerschaften
Informationen
© 2024 Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.