Europäische Unternehmen haben nach dem Inkrafttreten der DSGVO großen Aufwand betrieben, um entsprechende Anpassungen in den Geschäftsabläufen vorzunehmen. Hier müssen in Deutschland ansässige chinesische Unternehmen dringend mitziehen, wollen sie vor der „strengsten“ Regelung zum Datenschutz im internationalen Geschäftsverkehr bestehen.
Leider ist vielen chinesischen Unternehmen nicht bewusst, dass die DSGVO auch für solche Unternehmen gilt, die ihr Geschäft in China betreiben und lediglich ihre Waren, Dienstleistungen oder Datenauswertungen in Europa zur Verfügung stellen.
Denn die DSGVO hat durchaus ihre Berechtigung. In Zeiten stetigen technologischen Fortschritts und Förderung der globalen Digitalwirtschaft werden gerade personenbezogene Daten umfangreich gesammelt, verarbeitet und verbreitet, eine Entwicklung mit starken Auswirkungen auf das Alltagsleben. Gerade deshalb ist der Schutz der personenbezogenen Rechte und Freiheiten so immens wichtig. Genau aus diesem Grunde wurde die DSGVO erlassen.
Das China Desk der Wirtschaftskanzlei Hoffmann Liebs hielt am 20. Juni 2018, auf Einladung des Generalkonsulats der Volksrepublik China in Düsseldorf einen Vortrag auf dem „Generalkonsulat Workshop“. Thema des Vortrags war die Datenschutzgrundverordnung und die resultierenden Besonderheiten für chinesische Unternehmen. Die Begrüßung der Gäste erfolgte durch Herrn Generalkonsul Haiyang Feng vom Generalkonsulat der Volksrepublik China in Düsseldorf sowie Herrn Yang Hong von der Chinese Enterprises Association in NRW; Frau Konsulin Lin Xu führte durch die Veranstaltung.
Sie alle sprachen vor dutzenden von großen chinesischen Unternehmen wie z.B. Huawei, ZTE, China Unicom, China Telecom, China Minmetals Corporation, XCMG, Bank of China, Air China, Dahua, ShaanGu, TCL, Shanxi Taigang Stainless Steel Company, Benxi Steel Group und Yunnan Tin Group.
Frau Qian Li chinesische Rechtsanwältin bei HLFP, konzentrierte sich bei ihrem Vortrag auf „Mögliche Abwehrmaßnahmen gegen unfaire Angriffe“. Dabei zeigte sie beispielhaft, welche Rechtsproblematiken auftreten können, wenn ein Unternehmen – was nicht selten ist – eine Abmahnung wegen einer Datenschutzverletzung erhält. Schritt für Schritt wurden dann die zu treffenden Abwehrmaßnahmen erarbeitet und chinesischen Unternehmen einen Leitfaden an die Hand gegeben.
Dabei sollen die drei kurzen Fragen „Wer bin ich?“, „Wer ist der Abmahnende?“ und „Auf welche Rechtsgrundlage wird die Abmahnung gestützt?“ dabei helfen, den Überblick im komplexen Feld der DSGVO-Problematiken zu behalten.
Den technischen Aspekt haben Herr Ji Cheng (Generalmanager) und Herr Dr. Ye Huang (Head of Solution Architect) von Alibaba Cloud Germany abgedeckt. Sie klärten über die technischen Vorgaben und Anforderungen der DSGVO auf.
Nach Beendigung der Vorträge ergriffen viele Teilnehmer die Gelegenheit, Fragen zu stellen und diese mit den Referenten unter praxisrelevanten und technischen Gesichtspunkten zu diskutieren.
Gern stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite, damit Sie das „Risiko“ DSGVO in eine Chance für Ihr Unternehmen verwandeln und so von der neuen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Atmosphäre profitieren können.
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Tel: +49 2 11 5 18 82-0 | Fax: +49 2 11 5 18 82-100
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