30.03.2020 |
Autor: Marcel Kirchhartz
Lesezeit:
15 Minuten
Ab dem 1. April 2020 Neuregelungen zum Darlehensrecht: Für Verbraucherdarlehensverträge wird zugunsten des Darlehensnehmers für einen Zeitraum von drei Monaten eine gesetzliche Stundungsmöglichkeit fällig werdender Zahlungen geschaffen. Das Gesetz sieht jedoch bereits jetzt die Möglichkeit vor, den personellen Anwendungsbereich dieser Regelungen auch auf Unternehmenskredite auszuweiten.
weiterlesen