Vorstand/Geschäftsführer – Wettbewerbsverbot und Geschäftschancen

Vorstandsmitglieder unterliegen gemäß § 88 AktG während ihrer Amtszeit einem Wettbewerbsverbot. Auch wenn die entsprechende Norm im GmbH-Gesetz nicht existiert, betrifft das Wettbewerbsverbot während der Anstellungsdauer auch Geschäftsführer/innen. Erweitert wird das gesetzliche Wettbewerbsverbot durch das Verbot Geschäftschancen anstelle der Gesellschaft selbst wahrzunehmen.

Rechtslage, Beispiel, Schadensersatz, Urteil: RA Andreas Hecker, LL.M. oec. geht in seinem Artikel auf marketSTEEL näher darauf ein.

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