Am 1. September 2025 ist die zweite judikative Auslegung des chinesischen Obersten Volksgerichts zu Arbeitsrechtsstreitigkeiten in Kraft getreten. Eine solche Auslegung ist in der chinesischen Justiz als „judikative Gesetzgebung“ zu verstehen und findet in der gesamten Rechtsprechung Anwendung.
Mit der Geltung der neuen arbeitsrechtlichen Regelung gibt es einige wichtige Punkte für ausländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer in China zu beachten und umzusetzen.
Soweit ein ausländischer Arbeitnehmer über eine rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis in China verfügt, entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit, ist für sein Arbeitsverhältnis die chinesische Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig.
Eine nach chinesischem Recht eingerichtete ständige Repräsentanz oder Vertretung eines ausländischen Unternehmens in China ist in der Arbeitsgerichtsbarkeit parteifähig. Darüber hinaus kann auf Antrag des Klagegegners das ausländische Mutterunternehmen selbst als Streitgenosse klagen oder verklagt werden.
Nach der neuen Ansicht des obersten Volksgerichts sind vertragliche Vereinbarungen, die die Nichtleistung von Sozialabgaben vorsehen, unwirksam, selbst wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich damit einverstanden ist. Die Anforderungen der Sozialversicherung sind unabdingbar.
Die Einführung des Sozialversicherungszwangs ist der Schwerpunkt der neuen Regelung. Das heißt, alle Gerichte und Arbeitsschiedsgerichte werden dies ab sofort unbedingt anwenden. Dementsprechend sollten die HR-Abteilungen aller deutschen Unternehmen, die in China Mitarbeiter anstellen, die Sozialversicherung für ihre HR-Compliance vollständig umsetzen, um weitere Risiken zu vermeiden. Gleichzeitig sind deutsche Arbeitnehmer, die in China angestellt werden, berechtigt, von ihrem Arbeitgeber die Abführung von Sozialabgaben zu fordern. Alle anderweitigen Vereinbarungen sind ungültig.
Ein Arbeitsvertrag ist in China grundsätzlich formbedürftig. Wird innerhalb eines Jahres seit Arbeitsbeginn kein schriftlicher Vertrag unterschrieben, kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Zahlung eines verdoppelten Gehalts verlangen. Das gilt auch, wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag nicht unterschrieben wird, obwohl die Bedingungen für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bereits eingetreten sind.
Diese Regelung ist für den Arbeitgeber sehr belastend und kann auch zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Arbeitnehmers führen. Deshalb hat das oberste Volksgericht in der neuen Regelung einige Ausnahmefälle vorgesehen, um den Arbeitgeber zu entlasten, beispielsweise höhere Gewalt, eine Schuld des Arbeitnehmers oder die Nichtbefristung aus einem gesetzlichen Grund. Darüber hinaus werden die Bedingungen für den Eintritt eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses noch näher geklärt.
Der Anwendungsbereich einer Wettbewerbsverbotsklausel wird durch die neue Regelung eingeschränkt. Grundsätzlich gilt das Verbot nur für Betriebsgeheimnisse und Intellectual Property, mit denen der Arbeitnehmer tatsächlich in Kontakt steht.
Dennoch kann für Arbeitgeber ein Wettbewerbsverbot auch im Laufe des Arbeitsverhältnisses und ohne Zahlung einer Entschädigung vereinbart sein. Im Falle eines Verstoßes des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber berechtigt, Schadensersatz und Vertragsstrafe nebeneinander geltend zu machen.
Bei einer unberechtigten Kündigung durch den Arbeitgeber kann das Gericht das Arbeitsverhältnis von Amts wegen beenden, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich bereits bei einem anderen Arbeitgeber eingestellt wurde. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer noch einen Anspruch auf eine Abfindung. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses oder Wiedereinstellung nach den vertraglichen Bedingungen weiter zu vergüten.
Das China Desk von Hoffmann Liebs verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise im chinesischen Arbeitsrecht. Wir haben bereits zahlreichen deutschen Unternehmen und deutsche Angestellten in China fachliche Beratungen angeboten. Für alle Fragen zu den neuen Regelungen stehen wir weiterhin zur Verfügung.
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