Insolvenzanfechtung – Was müssen Gläubiger nach der Reform des Anfechtungsrechtes unbedingt wissen

Im Interview mit der ‚B2B Platform‘ marketSTEEL geben die Rechtsanwälte und Partner Dr. Volker Hees (Fachanwalt für Insolvenzrecht) und Andreas Hecker, LL.M. oec. (Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht) Auskunft über die Auswirkungen der am 5. April 2017 in Kraft getreten Reform der Insolvenzanfechtung.

Hintergrund der Reform waren die starken Belastungen von Gläubigern durch die – vom BGH sehr weitreichend gebilligten – Rückforderungen von Zahlungen durch die Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung. Im Fokus stand hierbei eine Anpassung der Vorsatzanfechtung gemäß § 133 InsO.

Was ändert sich für die Gläubiger?

Folgende Themen werden in dem Interview behandelt:

Verkürzung des Anfechtungszeitraums auf vier Jahre
Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit vs drohende Zahlungsunfähigkeit
Ratenzahlungsvereinbarungen aus Gläubigersicht
Lieferanten: Barzahlung des Kaufpreises
Zinsansprüche
Schutz von Zahlungen durch Zwangsvollstreckungen

Zum informativen Interview ‚Insolvenzanfechtung‘

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