Handlungsbedarf bei KIS – Datenschutzrecht bringt neue Anforderungen

Datenschutz und IT-Sicherheit werden immer wichtiger im Gesundheitswesen

Krankenhäuser verarbeiten höchst sensitive Gesundheitsdaten der Patienten, die entsprechend geschützt werden müssen, um nicht in das Visier der Datenschutzbehörden zu geraten. Dies erfordert hinreichende Maßnahmen gegen den Verlust der Daten und den Zugriff durch unberechtigte Dritte. Die Anforderungen für die Krankenhäuser werden nochmals verschärft, u.a. durch die im Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es gelten also sehr bald ganz neue Rahmenbedingungen für den Betrieb von Krankenhausinformationssystemen (KIS).

In der Webinar-Aufzeichnung von Imprivata – vom 07. Juni 2017 – fasst Peter Huppertz, Datenschutzexperte und Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei Hoffmann Liebs, die aktuellen Anforderungen zusammen und stellt den Rechtsrahmen für den Betrieb von Krankenhausinformationssystemen (KIS) vor. Dabei wurde besonderen Wert auf die neuen Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelegt, weil bei Verstößen gegen die Verordnung erhöhte Bußgelder von bis zu EUR 20 Mio. drohen.

Die Webinar-Themen im Überblick:

Aktuelle rechtliche Anforderungen an den Betrieb von Krankenhausinformationssystemen (KIS) im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit
Handlungsbedarf aufgrund der im Mai 2018 in Kraft tretenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Handlungsempfehlungen zur Einhaltung der behördlichen Vorgaben für den Betrieb von Krankenhausinformationssystemen (KIS)

Kostenloses Informationsmaterial:

Zur Aufzeichnung: Handlungsbedarf bei KIS – Datenschutzrecht bringt neue Anforderungen

Zum Whitepaper: Datenverarbeitung im Krankenhaus – Aktuelle rechtliche Anforderungen an Krankenhausinformationssysteme (KIS) mit Lösungsansätzen

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