Corona-bedingte Betriebsschließungen mit Folgeinsolvenz – lasst den Staat für die Insolvenz bezahlen!?

Ein Artikel von Dr. Volker Hees im INDat Report 07_2020

Sämtliche Rechtsverordnungen der Bundesländer zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie sehen die Schließung von Geschäftsbetrieben bestimmter Wirtschaftsbranchen vor. Auch ein erneuter Lockdown ist möglich. Daneben können die Gesundheitsbehörden gestützt auf § 28 IfSG die Schließung von Unternehmen verfügen, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 einzudämmen. So wurde beispielsweise die Fleischfabrik Tönnies in Rheda-Wiedenbrück im Juni 2020 für insgesamt vier Wochen geschlossen, weil sich 1400 Arbeiter mit dem Corona-Virus infiziert hatten. Nicht jeder Betrieb würde einen solch massiven Eingriff überleben.
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