Anmerkung zum Urteil des OVG Münster (CuR 21/01 Beitrag Pennekamp-Jost)

OVG Münster, Beschluss vom 4.3.2021

Zum vorläufigen Einbaustopp für intelligente Messsysteme;

mit Anmerkung Annika Pennekamp-Jost

Die auf der Grundlage des § 30 Satz 1 MsBG ergangene Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vom 7.2.2020 zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme erweist sich bei der im Eilverfahren gebotenen vorläufigen Überprüfung als offensichtlich rechtswidrig.
Die Feststellung des BSI nach § 30 Satz 1 MsBG löst die in § 29 Abs. 1 MsbG gesetzlich angeordnete Pflicht der grundzuständigen Messstellenbetreiber aus, Messstellen an den im Weiteren näher bezeichneten ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen auszustatten, die über § 36 Abs. 1 MsbG mittelbar auch für gewerbliche Messstellenbetreiber gilt. […]
Zur kompletten Anmerkung von Annika Pennekamp-Jost in CuR – Contracting und Recht 1/2021

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