Rechtliche Fallstricke beim Einsatz von künstlicher Intelligenz in Marketing, Produktentwicklung und Vertrieb

Künstliche Intelligenz revolutioniert die Produktentwicklung, Markenbildung und Vermarktungsstrategien. Tools wie ChatGPT, Midjourney oder perplexity.ai ermöglichen Unternehmen eine effizientere und kostengünstigere Erstellung von Inhalten, Designs und Analysen.

 

Die Potenziale sind enorm, doch gleichzeitig werfen der Einsatz und die Ergebnisse dieser Technologien erhebliche rechtliche Fragestellungen auf.

1. Compliance und rechtliche Anforderungen: Übersicht

 

Zum Compliance-Thema wird der Einsatz Künstlicher Intelligenz durch zwei wesentliche rechtliche Leitplanken:

 

Einerseits wurde mit dem im August 2024 in Kraft getretenen EU AI Act ein risikobasierter Ansatz für die Regulierung von KI geschaffen. Hier gelten je nach Risikostufe unterschiedliche Anforderungen in verschiedenen Szenarien. Die Wirkung ist umfassend: Sowohl beim Anbieten von KI als Teil einer Ware oder Dienstleistung, als auch bei der unternehmensinternen Nutzung sind die Regelungen des AI Act zu beachten.

 

Andererseits bleiben auch bisherige Regelwerke auf den Einsatz von KI-Technologie anwendbar. Die Rechtsanwendung wird hier erheblich durch den Umstand erschwert, dass bei der Entstehung dieser Gesetze der disruptive Charakter von KI nicht berücksichtigt werden konnte. Herausforderungen entstehen dabei vor allem auf den folgenden Gebieten:

 

  • Recht des geistigen Eigentums
  • Wettbewerbsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Vertrags- und AGB-Recht
  • Zivilrechtliche Haftungsgrundsätze
  • Arbeitsrecht (z. B. Betriebsvereinbarungen zur KI-Nutzung)

 

 

Typische rechtliche Risiken bei KI-Einsatz

 

a. Geistiges Eigentum

 

Gerade bei der Nutzung generativer KI ist auf dem Rechtsgebiet des geistigen Eigentums Vorsicht geboten. Nicht nur die Gefahr, dass eine KI geschützte Marken ohne Rücksicht auf deren Eintragung zur Nutzung vorschlägt oder urheberrechtlich geschützte Werke wie Texte, Bilder oder Videos verwendet oder reproduziert, ist naheliegend. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung gilt dies längst auch für technische Zeichnungen sowie 3D-Designs.

 

Die Rechtsfolgen können genauso weitreichend wie einschneidend sein: Der Verletzer haftet unter anderem neben Vernichtung, Beseitigung und Unterlassung auch auf Schadensersatz. Über eine kostenpflichtige Abmahnung hinaus, erfolgt die Durchsetzung in diesen Fällen im Wege der einstweiligen Verfügung sowie des Klageverfahrens. Letztlich drohen neben einer Gewinnabschöpfung auch strafrechtliche Konsequenzen.

 

b. Lauterkeitsrecht

 

In lauterkeitsrechtlicher Hinsicht besteht vor allem die Gefahr, dass KI-generierte Inhalte schlichtweg unwahr oder irreführend sind oder sonst der unternehmerischen Sorgfalt nicht entsprechen. Dies ist nicht nur im Verhältnis zu Mitbewerbern zu berücksichtigen, wenn und weil auf Grundlage von KI entwickelte Waren oder Dienstleistungen eine Nachahmung darstellen können. Gerade für den B2C-Bereich sind zahlreiche unlautere Geschäftspraktiken definiert, die es bei der Nutzung von KI stets zu bedenken sind.

 

c. Schutz personenbezogener Daten

 

Auch im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten bestehen vielversprechende Verwendungszwecke. Zwar kann KI beispielsweise das Handling von Kunden- oder auch Angestelltendaten erheblich erleichtern – jedoch gilt es gerade hier Verstöße gegen die DSGVO zu vermeiden. Besonderheiten können sich vor allem im Hinblick auf die zulässigen Nutzungszwecke sowie die Rechte der betroffenen Personen ergeben. Aufgrund der möglichen Geldbußen von bis zu 20.000.000 EUR respektive bis zu 4% des Jahresumsatzes, sollte bei der Implementierung von KI-Systemen ein großes Augenmerk auf den Schutz personenbezogener Daten gelegt werden.

 

 

3. Verantwortlichkeit von Vorstand und Geschäftsleitung

 

Selbstverständlich bleibt auch in diesem Spannungsfeld die Verantwortung der Geschäftsleitung ein zentrales Thema: Neben dem Risiko einer persönlichen Haftung besteht im Zusammenhang mit der Nutzung von KI auch die Herausforderung, für rechtskonformes Verhalten der Mitarbeitenden sowie des gesamten Unternehmens Sorge zu tragen.

 

Bei der Gestaltung von entsprechenden Compliance-Regeln steht dem Management inhaltlich zwar ein Ermessensspielraum zu – allerdings muss auch hier im Rahmen der „Business Judgment Rule“ gehandelt werden. Um Pflichtverletzungen zu vermeiden, müssen die Risiken beim Einsatz von KI-Lösungen daher auf einer angemessenen Informationsbasis sorgfältig evaluiert werden.

 

 

4. Handlungsempfehlungen: Was aus Compliance-Sicht zu tun ist

 

Die erforderlichen Maßnahmen, um bei dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz ein effektives Compliance-Management zu errichten, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Vorbeugen: Es sollten klare unternehmensinterne Vorgaben für die Nutzung von KI geschaffen werden. Eine KI-Richtlinie sollte laufend aktualisiert und im Hinblick auf die dynamische Entwicklung der technischen sowie rechtlichen Aspekte angepasst werden.

 

Sensibilisieren: Ein fester Bestandteil des Compliance-Managements sollten regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden sowie des Führungspersonals im Umgang mit KI sein. In und auch außerhalb von solchen Schulungen sollten sämtliche Beteiligte stets für die klassischen Probleme der KI-Nutzung, wie beispielsweise die latente Gefahr von IP-Verletzungen, sensibilisiert werden.

 

Recherchieren: Zur Wahrung fremder Rechte ist die Recherche von bereits geschützten Marken, vorbestehenden Designs oder Patenten unerlässlich. Auch das wettbewerbliche Umfeld sollte bei dem Einsatz von KI jederzeit präsent sein.

 

Absichern: Gerade beim Bezug und der Nutzung fremder KI-Systeme sollten Haftungsfragen hinreichend vertraglich geklärt sein. Vertragsrechtliche Regelungen mit KI-Anbietern sollten die Haftung eindeutig klären. Auf dem Gebiet des geistigen Eigentums sind gegebenenfalls Abgrenzungsvereinbarungen sowie Schutzschriften sinnvoll.

 

Vorausschauen: Dier rechtlichen Konsequenzen sind bereits bei der Entscheidungsfindung miteinzubeziehen. Bei der Entwicklung und dem Inverkehrbringen eigener KI-Systeme wird insb. die europäische Regulierung relevant.

 

Schließlich könnte ein eigener KI-Beauftragter in vielen Unternehmen sinnvoll sein, um den Überblick über die Compliance zu behalten. Zwar ist eine solche Funktion bislang nicht gesetzlich vorgeschrieben, anders als bei Erfüllen bestimmter Kriterien die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zwingend ist. Es ist aber zum einen durchaus denkbar, dass es in Zukunft eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines KI-Beauftragten geben wird, zum anderen ist das Thema KI derart wichtig, dass es mit der gebotenen Sorgfalt und Personalstärke bearbeitet werden sollte.

 

 

Fazit: Chancen nutzen, Risiken managen

 

Der Einsatz von KI bietet Unternehmen erhebliche Vorteile, birgt jedoch unternehmerische sowie regulatorische Herausforderungen. Durch eine vorausschauende und strukturierte Herangehensweise können Unternehmen die Potenziale der KI optimal ausschöpfen und gleichzeitig ihre rechtlichen Risiken minimieren.

 

Mit einem klaren Fokus auf Compliance sichern sie nicht nur ihren wirtschaftlichen Erfolg, sondern schützen auch die Integrität ihres Geschäftsmodells.

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