Die neue EU-Spielzeugverordnung – Worauf Unternehmen sich einstellen müssen

Christian Thomas

Die neue Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 wurde am 12.12.2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die neue Verordnung ersetzt künftig die bisherige Spielzeugrichtlinie aus dem Jahr 2009 und gilt unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten. 

 

Die Verordnung stellt eine umfassende Aktualisierung des rechtlichen Rahmens für die Spielzeugsicherheit dar. Ziel ist es, den Gesundheits- und Sicherheitsschutz von Kindern zu stärken und die Regelungen zur Spielzeugsicherheit an aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. Die Verordnung führt unter anderem weitere Chemikalienbeschränkungen, den Digitalen Produktpass, neue Anforderungen im Bereich Cybersicherheit, aktualisierte Warnhinweise, erweiterte Pflichten in der Lieferkette und weitere Neuerungen ein. Auch wenn den Wirtschaftsakteuren noch vergleichsweise viel Zeit zur Umsetzung verbleibt, sollte aufgrund des Umfangs der erforderlichen Anpassungen möglichst frühzeitig hiermit begonnen werden.

Was ist die neue EU-Spielzeugverordnung und warum wurde sie verabschiedet?

 

Die neue EU-Spielzeugverordnung 2025/2509 (Toy Safety Regulation, TSR) ist ein zentraler Gesetzesakt, der die Sicherheit von Spielzeugen in Europa auf eine neue Stufe hebt. Sie löst ab August 2030 die bisherige Spielzeugrichtlinie ab und gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten – eine nationale Umsetzung ist nicht mehr erforderlich. Ziel ist es, Kinder besser zu schützen und die Zahl unsicherer Spielzeuge am Markt deutlich zu senken. Anlass der Reform waren Herausforderungen des Online-Handels, digitaler Technologien, aber auch persistente Probleme wie gefährliche Chemikalien in Spielzeugen und fehlende Transparenz in globalen Lieferketten.

 

Welche Produkte und Unternehmen sind betroffen?

 

Betroffen sind alle Unternehmen, die Spielzeuge für Kinder unter 14 Jahren innerhalb der EU bereitstellen, herstellen, vertreiben oder importieren. Spielzeuge sind Produkte, die dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Erfasst sind neben klassischen physischen Waren auch digitale und vernetzte Spielzeuge sowie Smart Toys. Ausnahmen gibt es für bestimmte Produkte mit klarem Nicht-Spielwert, etwa Bücher für Kinder über 36 Monate oder öffentliche Spielplatzgeräte. Außerdem wird klargestellt, dass gebrauchte Spielzeuge, die bereits in der EU in Verkehr gebracht wurden, nicht unter die TSR fallen, sondern lediglich dem Rechtsrahmen der EU-Produktsicherheitsverordnung.

 

Wichtig: Neben Herstellern, Einführern und Händlern werden Anbieter von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment- und Logistikdienstleister erstmals ausdrücklich in die Verantwortung genommen, um den Direktvertrieb über den Online-Handel sicherer zu gestalten.

 

Was sind die wichtigsten Neuerungen?

 

Spielzeuge dürfen nur in der Union in Verkehr gebracht werden, wenn sie den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der TSR genügen. Die Verordnung konkretisiert diese Anforderungen in Anhang II. Erfasst sind unter anderem physikalische und mechanische Eigenschaften, Entzündbarkeit, chemische und elektrische Eigenschaften, Hygiene sowie Radioaktivität. Für digital vernetzte Spielzeuge müssen zudem auch Risiken für die psychische Gesundheit berücksichtigt werden.

 

Zusammenfassend bringt die TSR weitreichende Veränderungen – ein Überblick:

 

  1. a) Strengere chemische Anforderungen Es gelten erweiterte Verbote für gefährliche Stoffe. Der Gesetzgeber rückt von rein REACH-basierten Regelungen ab und definiert ein erheblich strengeres Schutzregime. Neben den bekannten CMR-Stoffen (krebserregend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch) werden nun auch endokrine Disruptoren, PFAS (Ewigkeitschemikalien), organo- und neurotoxische Substanzen sowie spezielle Allergene verboten. Besonders relevant sind neue Grenzwerte für vielerlei Stoffe und ein Fokus auf Bisphenole und allergene Duftstoffe.
  2. b) Digitaler Produktpass (DPP) Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen einen DPP erstellen. Er bündelt alle sicherheitsrelevanten Informationen, ist über einen QR-Code oder vergleichbaren Datenträger abrufbar und ersetzt künftig die bisherige EU-Konformitätserklärung. Sicherheitsinformationen, Warnhinweise und Gebrauchsanleitungen können fakultativ in den DPP eingebunden werden. Der Datenträger muss vor dem Kauf sichtbar sein, auch im Online-Handel. Verbraucher, Behörden und Händler können so schnell nachvollziehen, ob das Spielzeug alle Vorgaben erfüllt.
  3. c) Aktualisierte Warnhinweise und Kennzeichnungspflichten Die TSR verpflichtet die Hersteller, in der Produktidentifikationskennzeichnung auch eine elektronische Adresse anzugeben. Zusätzlich müssen sie Kommunikationsmöglichkeiten wie eine Telefonnummer, eine elektronische Adresse oder eine spezielle Website bereitstellen, damit Verbraucher und andere Nutzer Sicherheitsprobleme melden oder Unfälle mitteilen können. Dabei ist sicherzustellen, dass diese Kanäle barrierefrei sind. Daneben spielen Warnhinweise weiterhin eine zentrale Rolle für die Sicherheit von Spielzeug und wurden mit der TSR weiter konkretisiert. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der Nutzergruppe enthält Anhang III der Verordnung für verschiedene Spielzeugkategorien verbindliche Hinweise. In Anhang III werden zudem die Kriterien für die Sichtbarkeit und Lesbarkeit dieser Warnhinweise genau beschrieben. Das Wort „Achtung“ kann zukünftig durch ein Piktogramm (schwarzes Ausrufezeichen in einem schwarzen Dreieck) ersetzt werden. 
  4. d) Cybersicherheit und Lieferketten-Transparenz Erstmals rückt die Cybersicherheit vernetzter Spielzeuge in den Fokus. Zudem müssen Unternehmen ihre Prozesse zur Rückverfolgbarkeit und Lieferantenqualifikation deutlich verbessern.

 

Welche konkreten Pflichten treffen die einzelnen Akteure?

  • Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte sämtliche Sicherheitsanforderungen erfüllen, die Konformitätsbewertung durchgeführt wurde, alle formellen Anforderungen erfüllt sind und vor dem Inverkehrbringen in der Union ein DPP erstellt wurde
  • Importeure haben die Pflicht, die Konformität der von ihnen auf dem Markt bereitzustellenden Spielzeuge zu überprüfen. Sie müssen sicherstellen, dass der Hersteller einen DPP angelegt hat und alle Kennzeichnungen vorhanden sind – und die Kommunikation mit Behörden, Lieferanten und Verbrauchern sicherstellen.
  • Händler müssen kontrollieren, dass ihnen vorliegende Spielzeuge den gesetzlichen Anforderungen (CE-Kennzeichnung, DPP, Warnhinweise) entsprechen und bei Risiken reagieren.
  • Online-Marktplätze und Fulfillment-Partner sind verpflichtet, die Konformität der Spielzeuge aktiv zu überprüfen und dem Verbraucher alle wesentlichen Informationen vor dem Kauf offenzulegen, einschließlich DPP, CE-Kennzeichnung und Warnhinweise.

 

Was sind die größten Herausforderungen in der Praxis?

 

Die praktische Umsetzung verlangt von Unternehmen ein deutlich höheres Maß an Compliance-Management und Dokumentation. Die wichtigsten Stolpersteine sind:

  • Umstellung der Konformitätsverfahren: Die EU-Konformitätserklärung wird durch den DPP ersetzt. Unternehmen müssen ihre Dokumentation jedes einzelnen Modells auf den neuesten Stand bringen, deutlich umfangreichere Risikoanalysen durchführen und technische Tests ausweiten (Stichwort: Chemikalien und Cybersicherheit).
  • Lieferkette und Rückverfolgbarkeit: Alle Beteiligten in der Lieferkette (vom Hersteller bis zum Online-Shop) müssen neue Prozesse zur Nachverfolgung und Qualifikation etablieren. Die Kommunikation zu Lieferanten und Partnern wird wichtiger denn je.
  • Systemanpassungen und IT-Infrastruktur: Die Umsetzung des digitalen Produktpasses und der permanenten Sichtbarkeit sicherheitsrelevanter Informationen erfordert Anpassungen der IT-Systeme und Online-Portale.

 

Fazit und Ausblick

 

Mit der neuen EU-Spielzeugverordnung schraubt Brüssel das Sicherheitsniveau für Spielzeug erheblich nach oben – zugunsten der Kindergesundheit und des Verbraucherschutzes, aber auch mit größeren Anforderungen an die Wirtschaft. Der Schlüssel zum nachhaltigen Marktzugang liegt in frühzeitig angepassten Compliance-Strukturen und dem proaktiven Umgang mit den neuen Regulierungen. Wirtschaftsakteure, die frühzeitig auf die neuen Vorgaben umstellen, minimieren das Risiko marktaufsichtsrechtlicher Eingriffe und reduzieren so potenzielle haftungsrechtliche Folgen.

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