Die neue Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 wurde am 12.12.2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die neue Verordnung ersetzt künftig die bisherige Spielzeugrichtlinie aus dem Jahr 2009 und gilt unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die Verordnung stellt eine umfassende Aktualisierung des rechtlichen Rahmens für die Spielzeugsicherheit dar. Ziel ist es, den Gesundheits- und Sicherheitsschutz von Kindern zu stärken und die Regelungen zur Spielzeugsicherheit an aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. Die Verordnung führt unter anderem weitere Chemikalienbeschränkungen, den Digitalen Produktpass, neue Anforderungen im Bereich Cybersicherheit, aktualisierte Warnhinweise, erweiterte Pflichten in der Lieferkette und weitere Neuerungen ein. Auch wenn den Wirtschaftsakteuren noch vergleichsweise viel Zeit zur Umsetzung verbleibt, sollte aufgrund des Umfangs der erforderlichen Anpassungen möglichst frühzeitig hiermit begonnen werden.
Die neue EU-Spielzeugverordnung 2025/2509 (Toy Safety Regulation, TSR) ist ein zentraler Gesetzesakt, der die Sicherheit von Spielzeugen in Europa auf eine neue Stufe hebt. Sie löst ab August 2030 die bisherige Spielzeugrichtlinie ab und gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten – eine nationale Umsetzung ist nicht mehr erforderlich. Ziel ist es, Kinder besser zu schützen und die Zahl unsicherer Spielzeuge am Markt deutlich zu senken. Anlass der Reform waren Herausforderungen des Online-Handels, digitaler Technologien, aber auch persistente Probleme wie gefährliche Chemikalien in Spielzeugen und fehlende Transparenz in globalen Lieferketten.
Betroffen sind alle Unternehmen, die Spielzeuge für Kinder unter 14 Jahren innerhalb der EU bereitstellen, herstellen, vertreiben oder importieren. Spielzeuge sind Produkte, die dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Erfasst sind neben klassischen physischen Waren auch digitale und vernetzte Spielzeuge sowie Smart Toys. Ausnahmen gibt es für bestimmte Produkte mit klarem Nicht-Spielwert, etwa Bücher für Kinder über 36 Monate oder öffentliche Spielplatzgeräte. Außerdem wird klargestellt, dass gebrauchte Spielzeuge, die bereits in der EU in Verkehr gebracht wurden, nicht unter die TSR fallen, sondern lediglich dem Rechtsrahmen der EU-Produktsicherheitsverordnung.
Wichtig: Neben Herstellern, Einführern und Händlern werden Anbieter von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment- und Logistikdienstleister erstmals ausdrücklich in die Verantwortung genommen, um den Direktvertrieb über den Online-Handel sicherer zu gestalten.
Spielzeuge dürfen nur in der Union in Verkehr gebracht werden, wenn sie den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der TSR genügen. Die Verordnung konkretisiert diese Anforderungen in Anhang II. Erfasst sind unter anderem physikalische und mechanische Eigenschaften, Entzündbarkeit, chemische und elektrische Eigenschaften, Hygiene sowie Radioaktivität. Für digital vernetzte Spielzeuge müssen zudem auch Risiken für die psychische Gesundheit berücksichtigt werden.
Zusammenfassend bringt die TSR weitreichende Veränderungen – ein Überblick:
Die praktische Umsetzung verlangt von Unternehmen ein deutlich höheres Maß an Compliance-Management und Dokumentation. Die wichtigsten Stolpersteine sind:
Mit der neuen EU-Spielzeugverordnung schraubt Brüssel das Sicherheitsniveau für Spielzeug erheblich nach oben – zugunsten der Kindergesundheit und des Verbraucherschutzes, aber auch mit größeren Anforderungen an die Wirtschaft. Der Schlüssel zum nachhaltigen Marktzugang liegt in frühzeitig angepassten Compliance-Strukturen und dem proaktiven Umgang mit den neuen Regulierungen. Wirtschaftsakteure, die frühzeitig auf die neuen Vorgaben umstellen, minimieren das Risiko marktaufsichtsrechtlicher Eingriffe und reduzieren so potenzielle haftungsrechtliche Folgen.
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