Neustart statt Stillstand – Autohäuser in der Krise

Die Automobilbranche befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel – und mittendrin stehen die Autohäuser. Was einst als stabiles Geschäftsmodell galt, wird zunehmend durch strukturelle Veränderungen, technologische Umbrüche und wirtschaftliche Unsicherheiten infrage gestellt. Die Zahl der Insolvenzen in der Branche steigt, doch mit der richtigen Strategie ist ein Neustart möglich.

Wirtschaftlicher Druck auf Autohäuser – Ursachen und Entwicklungen

Seit dem Einbruch des globalen Fahrzeugabsatzes im Jahr 2020 gelingt die Markterholung nur schleppend. Prognosen zeigen, dass die Verkaufszahlen erst Jahre später als erwartet wieder das Vorkrisenniveau erreichen könnten. Gleichzeitig steigen die Kosten – für Personal, Energie, Finanzierung und Infrastruktur. Autohäuser, die stark von Herstellervorgaben abhängig sind und wenig Diversifikation im Geschäftsmodell aufweisen, geraten besonders schnell in eine wirtschaftliche Schieflage.

 

Typische Belastungsfaktoren:

 

  • Volatile Märkte und Nachfrageschwäche: Besonders Elektrofahrzeuge stagnieren im Verkauf, während klassische Modelle wie Cabrios ebenfalls an Attraktivität verlieren.
  • Hohe Fixkosten: Immobilien, Verkaufsflächen und langfristige Verträge lassen sich kaum flexibel anpassen.
  • Kapitalbindung: Große Lagerbestände binden Liquidität, während Finanzierungskosten steigen.
  • Interne Risiken: Wegfall von Förderungen, Verlust von Herstellerverträgen und geringe Einnahmen aus Werkstatt oder Gebrauchtwagenhandel verschärfen die Lage.

 

Frühwarnsysteme und gesetzliche Pflichten

 

Die Geschäftsführung ist gesetzlich verpflichtet, Risiken frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern (§ 1 StaRuG). Warnsignale wie sinkende Margen, Liquiditätsengpässe oder Mahnwellen sollten nicht ignoriert werden. Eine präzise Liquiditätsplanung auf Tages- und Wochenbasis ist essenziell, um Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig zu identifizieren.

 

Wichtig zu wissen:

  • Bei Zahlungsunfähigkeit muss innerhalb von drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden.
  • Bei Überschuldung beträgt die Frist sechs Wochen.
  • Geschäftsführer haften bei verspäteter Antragstellung unter Umständen persönlich – auch mit dem Privatvermögen.

 

Sanierungsmaßnahmen vor der Insolvenz

 

Noch vor Eintritt der Insolvenzpflicht können Autohäuser durch gezielte Maßnahmen ihre wirtschaftliche Lage stabilisieren:

  • Kosten senken: Analyse und Reduktion aller Ausgabenblöcke
  • Lager optimieren: Abverkauf nicht rotierender Bestände, Kooperationen mit Dritthändlern
  • Geschäftsfelder erweitern: Ausbau von Onlinevertrieb, Werkstattgeschäft und Gebrauchtwagenhandel
  • Kapitalzufuhr sichern: Gespräche mit Investoren oder Gesellschaftern
  • Gläubigerkommunikation: Zahlungsziele verlängern, neue Kreditlinien verhandeln
  • Förderprogramme nutzen: Staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen prüfen

 

Sanierung im Insolvenzverfahren – Chancen durch Eigenverwaltung

Ist eine Insolvenz nicht mehr vermeidbar, kann die Eigenverwaltung eine attraktive Alternative zur klassischen Insolvenz darstellen. Dabei bleibt die Geschäftsführung im Amt und wird durch einen Sanierungsexperten unterstützt. Ziel ist die Erstellung eines Insolvenzplans, der Gläubigerverzichte und Restrukturierungsmaßnahmen regelt.

 

Vorteile der Eigenverwaltung:

  • Forderungsverzichte von bis zu 90 % möglich
  • Liquiditätsvorteile durch gestundete Sozialabgaben und Steuern
  • Kündigung laufender Verträge mit kurzer Frist
  • Flexibilität bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen
  • Effiziente Personalmaßnahmen
  • Finanzierung der Verfahrenskosten durch gewonnene Liquidität

 

Kommunikation als Erfolgsfaktor

In der Krise ist Kommunikation entscheidend. Unsicherheit bei Mitarbeitenden, Zurückhaltung bei Kunden und Alarmstimmung bei Geschäftspartnern können die Sanierung gefährden. Ein strukturierter Kommunikationsplan – begleitet durch rechtliche Beratung und Öffentlichkeitsarbeit – schafft Vertrauen und Stabilität.

 

Transaktionsformen in der Insolvenz

Bei einer übertragenden Sanierung stehen zwei Modelle zur Verfügung:

  • Asset Deal: Einzelne Vermögenswerte werden übernommen, Altschulden bleiben zurück.
  • Share Deal: Die Gesellschaft wird als Ganzes übernommen – inklusive Verpflichtungen.

 

Beide Varianten erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsrecht (§ 613a BGB) und Haftungsrisiken.

 

Rechte der Kundinnen und Kunden in der Insolvenz

Auch im Insolvenzfall behalten Kundinnen und Kunden bestimmte Rechte:

 

  • Rücktritt bei Lieferverzug
  • Anspruch auf Rückzahlung von Anzahlungen (ggf. als Insolvenzforderung)
  • Fortbestehen von Händlergarantien
  • Herausgabe eingelagerter Teile
  • Schutz bei Verkaufskommissionen

 

Fazit: Sanieren statt resignieren

 

Die Insolvenz muss nicht das Ende bedeuten. Mit professioneller Unterstützung, klarem Blick auf die Zahlen und einer offenen Kommunikation lassen sich neue Perspektiven schaffen. Die Transformation der Branche – Digitalisierung, E-Mobilität, neue Vertriebsformen – bietet Chancen für eine nachhaltige Neupositionierung.

 

Jetzt ist die Zeit, alte Strukturen zu hinterfragen und den Neustart aktiv zu gestalten.

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