Sebastian Herrmann und Julia Dunkel schreiben in ihrer Blogreihe „How to: Projektverträge“ über charakteristische Klauseln in Projektverträgen.
Neben Change Request- und Preisanpassungsklauseln beleuchten sie intensiv die Relevanz von Vertragsstrafen und Regelungen zur vorübergehenden Aussetzung des Projekts, in internationalen Projektverträgen unter der Terminologie „Suspension“ bekannt.
In der Gestaltung von Projektverträgen ist eine Suspension-Klausel zumindest bei länger laufenden Projekten aus Auftraggebersicht ein unverzichtbares Werkzeug, um die Ausführung eines Projekts – wenn äußere Umstände dies erfordern – temporär unterbrechen zu können, ohne das gesamte Vertragsverhältnis zu gefährden. Doch während die Suspension für den Auftraggeber Flexibilität bietet, birgt sie für den Lieferanten erhebliche (primär Kosten-)Risiken, denen aus Auftraggebersicht in der Klauselformulierung angemessen Rechnung zu tragen ist.
Eine Suspension-Klausel erlaubt es dem Auftraggeber, die Arbeit an einem Projekt vorübergehend einzustellen bzw. seitens des Auftragnehmers/Lieferanten einstellen zu lassen. Diese Maßnahme kann notwendig sein, um auf externe Faktoren zu reagieren, die die Fortführung des Projekts zum konkreten Zeitpunkt unmöglich oder wirtschaftlich unvernünftig machen. Zu solchen Faktoren gehören beispielsweise unerwartete finanzielle Engpässe, administrative Verzögerungen bei der Einholung von Genehmigungen oder Hold-ups auf Seiten des Endkunden. Die Möglichkeit, das Projekt einseitig zu pausieren, gewährt dem Auftraggeber die notwendige Flexibilität, um solche Herausforderungen zu bewältigen, ohne den Fortgang des Projekts gänzlich zu gefährden – mithin ein Tool, das aus Sicht des Auftraggebers zumindest in einem Vertrag zu einem länger laufenden Projekt nicht fehlen darf.
Für den Lieferanten stellt die Suspension eines Projekts in erster Linie ein Risiko in Gestalt von Mehrkosten und Kapazitätsengpässen dar. Die zeitweise Aussetzung kann seine Planungssicherheit erheblich beeinträchtigen und zu zusätzlichen Kosten führen, wenn keine angemessenen Kompensationsmechanismen und zeitlichen Grenzen im Vertrag vorgesehen sind.
Daher ist es für den Lieferanten von entscheidender Bedeutung, dass seine wirtschaftlichen und logistischen Interessen bei der Entwicklung der Klausel, die eine einseitige Aussetzung des Projekts ermöglicht, berücksichtigt und geschützt werden.
Eine gut formulierte Suspension-Klausel sollte nicht nur die Interessen beider Parteien wahren, sondern auch klare Regeln für die Kommunikation und Dokumentation während der Projektaussetzung beinhalten, beispielsweise die genaue Festlegung von Meldepflichten, etwaige Fristen und die Benennung von Ansprechpartnern für die Dauer der Aussetzung.
Die Suspension-Klausel stellt für den Auftraggeber ein wertvolles Instrument zur Risikominimierung dar, um flexibel auf unvorhersehbare Projekthindernisse reagieren zu können. Für den Lieferanten hingegen ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese Klausel mit der gebotenen Ausgewogenheit formuliert wird, insbesondere was die Kompensation wirtschaftlicher Nachteile angeht. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung, die klare Regeln und faire Entschädigungsmechanismen enthält, ist der Schlüssel, um die Interessen beider Parteien zu wahren und eine erfolgreiche Projektumsetzung zu gewährleisten.
Die umfassende Betrachtung zeigt, dass Suspension-Klauseln weit mehr sind als nur ein Mittel zur Flexibilitätsgewinnung; sie sind ein elementarer Bestandteil des Projektmanagements, der bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken bergen kann.
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