Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) in Kraft.
Das BFSG soll das Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen stärken und den europäischen Bestrebungen für mehr Barrierefreiheit Rechnung tragen.
Doch es stellen sich viele Fragen:
Alle Anbieter bestimmter „digitaler“ Produkte (z.B. E-Book-Lesegeräte oder Selbstbedienungsterminals, Geld- oder Fahrausweisautomaten etc.) und insbesondere aber auch alle Webshops für Produkte und/oder Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Jeder der einen solchen Webshop unterhält – seien es Elektroartikel, Kleidung, Versicherungen, Verbrauchs-, oder sonstige Produkte – ist dazu verpflichtet, diesen künftig barrierefrei zu gestalten.
Das BFSG verpflichte Sie, bis spätestens zum 28. Juni 2025 ihre betroffenen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten und Ihren Webshop entsprechend anzupassen. Verstöße können sanktioniert werden, bis hin zur Einstellung Ihres Webshops.
Insbesondere Webshops müssen künftig barrierefrei sein, d. h. Menschen mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung müssen die Möglichkeit haben, Ihren Webshop unabhängig von ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt nutzen zu können und dort Verträge abzuschließen. Das wird sichergestellt durch z. B. eine Möglichkeit der Bedienung nur per Tastatur, die Änderung von Farben und Kontrasten, die Möglichkeit Texte oder Bilder und Videos vorlesen zu lassen sowie
eine verständliche Darstellung und Gestaltung.
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Tel: +49 2 11 5 18 82-0 | Fax: +49 2 11 5 18 82-100
E-Mail: duesseldorf@hoffmannliebs.de
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