Ab dem 27. September 2026 gelten EU-weit neue Informations- und Kennzeichnungspflichten rund um gesetzliche Gewährleistungsrechte und gewerbliche Haltbarkeitsgarantien (EU-Richtlinie 2024/825). Betroffen sind alle Unternehmen, die Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen – unabhängig davon, ob der Vertrieb stationär oder online erfolgt. Das betrifft insbesondere Händler (einschließlich Online-Marktplätze) und Hersteller, die freiwillige Haltbarkeitsgarantien anbieten. Was konkret zu tun ist, fassen wir nachfolgend zusammen.
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler und Hersteller Verbraucherinnen und Verbrauchern mithilfe einer EU-weit einheitlichen „harmonisierten Mitteilung“ über das Bestehen und die wesentlichen Elemente des gesetzlichen Gewährleistungsrechts informieren. Konkret bedeutet das: (1) Die Mitteilung muss in hervorgehobener Weise am Verkaufsort bzw. auf der Produktseite angezeigt werden. (2) Sie muss auf die gesetzliche Mindestdauer der Gewährleistung von zwei Jahren hinweisen. (3) Sofern im jeweiligen Mitgliedstaat eine längere Gewährleistungsfrist gilt, ist auch darauf hinzuweisen. Unternehmen sollten daher bereits jetzt prüfen, an welchen Stellen – insbesondere auf Produktseiten, in Warenkörben und auf Verpackungen – die Mitteilung integriert werden muss.
Das Garantie-Label ist immer dann verpflichtend, wenn ein Hersteller für ein Produkt eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet. In diesem Fall muss der Händler ab dem 27. September 2026 ein standardisiertes Label verwenden, das folgende Angaben enthält: (1) die Dauer der Haltbarkeitsgarantie, (2) den räumlichen Geltungsbereich der Garantie und (3) den Hinweis, dass daneben das gesetzliche Gewährleistungsrecht unberührt bleibt. Hersteller sollten prüfen, ob und für welche Produkte sie Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren gewähren. Händler müssen sicherstellen, dass sie die entsprechenden Garantieinformationen vom Hersteller erhalten und das Label korrekt einsetzen.
Beide Label – sowohl die Gewährleistungsmitteilung als auch das Garantie-Label – müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht erkennbar und verständlich gestaltet sein. Die Europäische Kommission hat hierzu einen ersten englischsprachigen Entwurf mit Textbausteinen, Design-Vorgaben und Musterpiktogrammen veröffentlicht. Vorgesehen ist unter anderem ein QR-Code, der Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine EU-Webseite mit weiterführenden Informationen zum Gewährleistungsrecht leitet. Unternehmen sollten die finalen Gestaltungsvorgaben der Kommission im Blick behalten und frühzeitig mit der technischen Umsetzung – insbesondere der Anpassung von Verpackungen, Produktseiten und Kassensystemen – beginnen.
Für den Online-Handel gelten zusätzliche Anforderungen: Die Kennzeichnungen müssen klar und in hervorgehobener Weise unmittelbar vor Abgabe der Bestellung angezeigt werden – also spätestens auf der Checkout-Seite. Online-Händler sollten daher ihre Bestellstrecken überprüfen und sicherstellen, dass die harmonisierte Mitteilung und gegebenenfalls das Garantie-Label rechtzeitig vor dem 27. September 2026 in den Bestellprozess integriert werden.
Unternehmen, die Waren an Verbraucherinnen und Verbrauchern vertreiben, sollten bis spätestens 27. September 2026 folgende Schritte umsetzen: (1) Prüfen, ob das eigene Geschäftsmodell in den Anwendungsbereich fällt (Verkauf von Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher). (2) Die harmonisierte Gewährleistungsmitteilung an allen relevanten Kontaktpunkten – stationär wie online – integrieren. (3) Klären, ob für vertriebene Produkte Haltbarkeitsgarantien des Herstellers von mehr als zwei Jahren bestehen, und gegebenenfalls das standardisierte Garantie-Label einsetzen. (4) Im Online-Handel die Bestellstrecke so anpassen, dass die Kennzeichnungen unmittelbar vor Bestellabgabe sichtbar sind. (5) Die finalen Gestaltungsvorgaben der Europäischen Kommission verfolgen und die technische Umsetzung (Verpackungen, Webseiten, Kassensysteme) rechtzeitig anstoßen. Die neuen Pflichten bedeuten zwar zusätzlichen Aufwand, bieten aber auch die Chance, mit Transparenz und langlebigen Produkten das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken.
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