Dr. Norbert Bröcker und Andreas Hecker, LL.M. oec. für das Special Corporate Finance Recht 2021, 17. Jahrgang, März 2021
Am 30. Dezember 2020 wurde das "Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht" im BGBI. veröffentlicht. Mit Art. 11 werden u.a. die im Frühjahr 2020 geschaffenen Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung angepasst und dabei die Aktionärsrechte gegenüber dem Vorjahr gestärkt.
Eine Änderung betrifft die Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären. Mangels entsprechender Regelung fand sich 2020 bei den virtuellen Hauptversammlungen eine heterogene Praxis bei solchen Anträgen. Dies soll die Neuregelung ändern.
Hintergrund
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde am 27. März 2020 im BGBI. veröffentlicht. Artikel 2 beinhaltet unter dem Titel "Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie" (GesRuaCovBekG) Interimsvorschriften für Kapitalgesellschaften, Vereine, Stifungen und Wohnungseigentumsgemeinschaften, um in der Krisensituation u.a. Mitglieder-, Gesellschafter- und Hauptversammlungen zu erleichtern. [...]
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