Teil 2 der Blogreihe: Krank im Urlaub – Was passiert mit meinen Urlaubstagen?

Der Urlaub ist gebucht, die Koffer sind gepackt – und dann schlägt die Grippe zu. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber fragen sich in dieser Situation: Verliere ich jetzt meine Urlaubstage? Verena Hagen und Jonas Bergendahl können beruhigen.

 

Die Antwort ist Nein.

Krankheit und Urlaub schließen sich aus

 

Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt: Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Der Grund dafür liegt im Zweck des Urlaubs – nämlich der Erholung. Wer krank ist, kann sich nicht erholen. Deshalb wird der Urlaub in dieser Zeit „unterbrochen“.

 

Nachweispflicht: Attest erforderlich

 

Wichtig ist: Die Krankheit muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Ohne diesen Nachweis gelten die Urlaubstage als genommen – auch wenn man tatsächlich krank war.

Das Attest sollte idealerweise zeitnah ausgestellt und dem Arbeitgeber übermittelt werden. In vielen Unternehmen gelten interne Fristen, ab wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss – oft bereits ab dem ersten Krankheitstag im Urlaub.

 

Was passiert mit den Urlaubstagen?

 

Die durch Krankheit „verlorenen“ Urlaubstage werden dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Sie können dann zu einem späteren Zeitpunkt neu beantragt und genommen werden – wie regulärer Resturlaub.

 

Tipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Bei Krankheit im Urlaub sofort ärztlich behandeln lassen – auch im Ausland.
  • Attest aufbewahren und dem Arbeitgeber übermitteln.
  • Rücksprache mit dem Arbeitgeber halten, wie die Urlaubstage neu geplant werden können.

 

Fazit

 

Wer im Urlaub krank wird, muss sich keine Sorgen um seine Urlaubstage machen – solange die Krankheit nachgewiesen wird. Der Erholungsurlaub bleibt erhalten und kann später nachgeholt werden.

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