Der Einsatz von KI im Unternehmen ist nicht nur eine technische Frage – er betrifft auch die Mitbestimmung und den Datenschutz. Besonders der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle.
Seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 ist KI explizit im Betriebsverfassungsgesetz verankert. Das bedeutet:
Ohne Beteiligung des Betriebsrats drohen rechtliche Hürden – bis hin zur Unwirksamkeit eingeführter Systeme.
KI verarbeitet oft große Mengen personenbezogener Daten. Unternehmen müssen daher:
KI kann unbeabsichtigt diskriminieren – etwa durch fehlerhafte Trainingsdaten („Bias“). Beispiele:
Mitbestimmung und Datenschutz sind keine Nebensachen – sie sind zentrale Voraussetzungen für den rechtssicheren Einsatz von KI. Unternehmen sollten Betriebsräte frühzeitig einbinden und Datenschutzprozesse klar regeln.
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