Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr – sie ist Teil unseres Arbeitsalltags. Ob bei der Analyse von Bewerbungen, der Erstellung von Dienstplänen oder der Kommunikation mit digitalen Assistenten: KI verändert, wie wir arbeiten. Doch was bedeutet das für das Arbeitsrecht?
Der europäische AI Act definiert KI als Systeme, die menschliche Intelligenz nachbilden und Aufgaben wie Analysieren, Prognostizieren und Entscheiden übernehmen. Im Arbeitskontext begegnet uns KI etwa:
Wichtig: KI ersetzt keine Menschen – sie unterstützt. Idealerweise bereitet sie Entscheidungen vor, trifft sie aber nicht allein.
Nach § 613 BGB müssen Arbeitsleistungen grundsätzlich persönlich erbracht werden. KI darf also nur unterstützend eingesetzt werden, nicht als vollständiger Ersatz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen KI-Tools wie ChatGPT nicht ohne Wissen und Zustimmung des Arbeitgebers nutzen – besonders bei sensiblen Daten.
Zudem gilt: Die Nutzung von KI kann Teil der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten sein (§ 241 Abs. 2 BGB). Offenheit und Transparenz im Umgang mit digitalen Tools sind essenziell.
KI bietet enorme Chancen – aber nur, wenn sie rechtssicher und verantwortungsvoll eingesetzt wird. Unternehmen sollten proaktiv handeln und klare Regeln schaffen.
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