Dr. Volker Hees berät Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsleiter seit 1999 schwerpunktmäßig im Insolvenzrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht einschließlich Restrukturierung und Sanierung sowie Haftungsrisiken. Darüber hinaus berät er Unternehmen bei der Abwehr von Wirtschafts- und Mitarbeiterkriminalität. Dr. Hees veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu relevanten Fragen des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts sowie der Wirtschaftskriminalität. Dr. Volker Hees ist neben dem Fachanwalt für Insolvenzrecht auch zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS).
Beratungsangebot - Rechtsgebiete
Insolvenzrecht, insbesondere Beratung von Gläubigern in Krise und Insolvenz des Vertragspartners, von Unternehmen bei Sanierung und Restrukturierung oder der Unternehmensleitung zu Haftungsrisiken in Krise und Insolvenz
Abwehr von Wirtschafts- und Mitarbeiterkriminalität, wie z.B. Betrug, Untreue, Geheimnisverrat, Vollstreckungsvereitelung oder Insolvenzverschleppung, einschließlich Compliance-Fragen, hausinterne Ermittlungen, int. Zwangsvollstreckung/Arreste, Schuldnersuche und Asset-Tracing
Handels-, Wirtschafts- und Vertriebsrecht
Prozessführung
Kurzbiografie
Seit 2002 bei Hoffmann Liebs
2002 Dr. iur. (Münster)
1999 - 2001 bei BBLP Beiten Burkhardt Mittl & Wegener
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
"Schutz vor den Untiefen im Insolvenzrecht", in: eDelKapital, Seite 50/52, Dezember 2017
"Schutz vor den Untiefenim Insolvenzrecht", in: Rheinische Post Extra "Insolvenz und Sanierung", Seite E2, Oktober 2017
Keine Prozesskostenhilfe mehr für Insolvenzverwalter? Gastbeitrag im EXISTENZ Magazin, Oktober 2017, S. 14-16
„Greift nicht immer – Insolvenzanfechtung“, Gastbeitrag im DATEV Magazin Heft 10/2017
„BGH verschärft Geschäftsführer-Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife deutlich“, Gastkommentar auf www.marketsteel.de, 26.9.2017
Insolvenzanfechtungs-Reform: Was Gläubiger wissen müssen, industrie.de vom 13. Juli 2017
Insolvenzanfechtung – Was müssen Gläubiger nach der Reform desAnfechtungsrechtes unbedingt wissen, Interview mit marketSTEEL zusammen mit Rechtsanwalt Andreas Hecker, LL.M. oec.
Insolvenzanfechtung– quo vadis? Interview auf insolvenzblog.de vom 17. Februar 2017
Bekommt der Insolvenzverwalter noch Prozesskostenhilfe? Anmerkung in: AnwZert InsR 13/2017 Anm 3
Verjährungsfalle für Insolvenzverwalter – unterlassene Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren, Anmerkung in: AnwZert InsR 7/2017, Anm. 2 vom 13. April 2017
Wenn der Insolvenzverwalter 2x klingelt - Wie wehre ich die Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife ab?, in: EUROFORUM E-Book „GmbH-Geschäftsführer 2017“
Praxishandbuch Unternehmenskauf, Herausgeber Dr. Torsten Bergau, September 2015
Praxishandbuch Gestaltung von Wirtschaftsverträgen, Herausgeber Christoph Schmitt, Juni 2015
Verzugszinsen auf Altmasseverbindlichkeiten trotz Masseunzulänglichkeit?, in: ZIP 2013, S. 1206 f.
Setzt die Prozentführungsbefugnis des Insolvenzverwalters gem. § 259 Abs. 3 InsO Rechtshängigkeit seiner Anfechtungsklage voraus?, in: ZinsO, Heft 22/2011, S. 953 f.
Weiterveräußerung von Vorbehaltsware im Insolvenzeröffnungsverfahren trotz Erlaubnis (§ 21 II 1 Nr. 5 InsO), in: NZI, Heft 22/2011, S. 881 f.
Haftung des Insolvenzverwalters aus § 61 InsO auch bei Sekundäransprüchen?, in: ZIP, Heft 11/2011, S. 502 f.
Ohne Crash aus der Krise, in: DATEV magazin, Heft 5/2009, S. 20 f.
Wenn der Partner wackelt, in: DATEV magazin, Heft 3/2009, S. 47 f.
Gratwanderung zwischen Aufklärung und Bespitzelung – Rechtliche Rahmenbedingungen hausinterner Ermittlungen gegen Mitarbeiter, in: Security Insight, Heft 1/2009, S. 38 f.
Globale Krise und Insolvenz, in: Sicherheit + Management, Heft 6/2009, S. 26 f.
Krise beim Vertragspartner - Maßnahmen zur Bewältigung, in: gmbhchef, Heft 2/2009, S. 15 f.
Big Boss is watching you – Rechtliche Bewertung und Konsequenzen der Videoüberwachung von Mitarbeitern, in: Security Insight, Heft 3/2008, S. 12 f.
Kostenerstattung bei Sozialhilfebetrug, in: NVwZ, Heft 9/2005, S. 1031 f.
Beschlagnahmte und arretierte Vermögenswerte in der Insolvenz des Straftäters, in: ZIP, Heft 7/2004, S. 298 f.
Die Regelungslücke bei der Gewinnabschöpfung durch dinglichen Arrest, in: ZRP, Heft 2/2004, S. 37 ff.
Wenn Partner insolvent werden, in: MM Maschinenmarkt, Heft 6/2003, S. 26 f.
Die Zurückgewinnungshilfe – Der Zugriff des Verletzten auf gemäß §§ 111b ff. StPO sichergestellte Vermögenswerte des Straftäters, Münster 2003
Zurückgewinnungshilfe zu Gunsten der Opfer von Marken- und Produktpiraterie, in: GRUR, Heft 12/2002, S. 1037 f.
Kollege Langfinger und Opfer Betrieb, in: Deutsche Verkehrs Zeitung, Heft 64/2002, S. 9
Stichwort FlowTex: Heiße Luft gekauft – Banken und Leasing-Unternehmen als Opfer von Leasing-Betrügereien, in: FLF Finanzierung Leasing Factoring, Heft 4/2000, S. 145 f.
Der Zulassungsbeschluss nach § 111g Abs. 2 StPO, in: ZIP, Heft 20/2000, S. 871 f.
Vollstreckung aus erledigten Unterlassungstiteln nach § 890 ZPO – Kein Ende des Streits in Sicht, in: GRUR, Heft 2/1999, S. 128 f.
Empfehlungen
"Empfohlen werden die ‘auf ihren Fachgebieten hervorragenden, schnellen und immer erreichbaren’ VolkerHees (für allgemeines Wirtschafts- und Insolvenzrecht)[…].
Hees vertritt einen Insolvenzverwalter gegen dessen immissionsrechtliche Inanspruchnahme durch die Bezirksregierung Arnsberg als Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage vor dem Hintergrund der Entsorgung von gefährlichen Flüssigabfällen; Im Immissionsschutzrecht ist er außerdem an Beratungen und Anfechtungsklagen in Bezug auf Genehmigungen beteiligt.[…]"
Legal 500 Deutschland 2018
Dr. Volker Hees ist als einer der besten Anwälte Deutschlands für Gesellschaftsrecht ausgezeichnet (für 2021) .
Best Lawyers / Handelsblatt
Mitgliedschaften
Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e.V.
Das COVInsAG und künftige Fragen zur Insolvenzanfechtung von Zahlungsverkehr aus 2020/21
26.03.2021 |
Autor: Dr. Volker Hees
Lesezeit:
1 Minute
Solange die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt ist, schränkt § 2 COVInsAG die Insolvenzanfechtung ein. Können Insolvenzverwalter noch Zahlungsverkehr aus März 2020 bis April 2021 anfechten? Wer trägt die Beweislast? Damit hat sich Dr. Hees in #KSI 02/2021 " Das COVInsAG und künftige Fragen zur Insolvenzanfechtung von Zahlungsverkehr aus 2020/21" näher befasst.
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Der Bundestag hat kürzlich beschlossen, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht noch mal bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wird, allerdings nur für die Überschuldung. Für zahlungsunfähige Unternehmen gilt also seit dem 1. Oktober 2020 wieder altes Recht, für überschuldete Unternehmen ab dem 1. Januar 2021. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist nach § 15a Insolvenzordnung (InsO) binnen einer Höchstfrist von drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen.
Corona-Krise: Insolvenzantragspflicht ausgesetzt ‒ Diese Folgen sollten Sie kennen
06.08.2020 |
Autor: Dr. Volker Hees
Lesezeit:
1 Minute
Ein Beitrag von RA und Partner Dr. Volker Hees zu dem Thema "Corona-Krise: Insolvenzantragspflicht ausgesetzt ‒ Diese Folgen sollten Sie kennen" in der Zeitschrift ASR (Auto Steuern Recht) des IWW Instituts.
InsolvenzBlog: "Kann der Insolvenzverwalter Zahlungsverkehr aus 2020 anfechten?"
26.10.2020 |
Autor: Dr. Volker Hees
Lesezeit:
1 Minute
Künftige Anfechtungsfragen aus der Zeit des COVInsAG beleuchtet RA Dr. Volker Hees für das InsolvenzBlog. Es stellt sich aktuell die Frage, ob und inwieweit Insolvenzverwalter künftig gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen aus der Zeit März bis Dezember 2020 noch nach §§ 129 ff. InsO anfechten können. Dabei soll hier nur auf die Unanfechtbarkeit bestimmter Deckungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 COVInsAG eingegangen werden
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Überschuldung bis zum 31.12.2020 verlängert – Für Sanierungsoptionen tickt jetzt die Uhr
27.10.2020 |
Autor: Dr. Volker Hees
Lesezeit:
17 Minuten
Für wen tickt jetzt die Uhr und welche Sanierungsoptionen gibt es?
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde für die Überschuldung nochmals einmalig bis 31. Dezember 2020 verlängert, für die Zahlungsunfähigkeit jedoch nicht. D.h., für zahlungsunfähige Unternehmen gilt seit 1. Oktober 2020 wieder altes Recht: Bei eintretender Zahlungsunfähigkeit ist nach § 15a InsO binnen einer Höchstfrist von drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen.
Aussetzung der Insolvenzantrags-Pflicht bei Überschuldung verlängert – Für wen tickt die Uhr?
15.09.2020 |
Autor: Dr. Volker Hees
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15 Minuten
Der Bundestag wird diesen Monat beschließen, dass die bis 30. September vorgesehene Aussetzung der Insolvenzantrags-Pflicht bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wird – allerdings nur für die Überschuldung.
Der Bundestag hat heute beschlossen, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wird, das gilt jedoch nicht für zahlungsunfähige Unternehmen. Ab 1. Oktober 2020 ist bei bereits bestehender oder eintretender Zahlungsunfähigkeit wieder Insolvenzantrag zu stellen.
Corona-bedingte Betriebsschließungen mit Folgeinsolvenz – lasst den Staat für die Insolvenz bezahlen!?
26.08.2020 |
Autor: Dr. Volker Hees
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1 Minute
Sämtliche Rechtsverordnungen der Bundesländer zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie sehen die Schließung von Geschäftsbetrieben bestimmter Wirtschaftsbranchen vor.Auch ein erneuter Lockdown ist möglich. Nicht jeder Betrieb würde einen solch massiven Eingriff überleben. Gibt es einen Weg Staatshaftungsansprüche geltend zu machen?
Wenn dem Geschäftspartner die Pleite droht – Wie schützen?
24.08.2020 |
Autor: Dr. Volker Hees
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6 Minuten
Bei der Vertragsgestaltung sollten stets feste Fälligkeitszeitpunkte für Zahlungen und Verzug vereinbart werden. Des Weiteren bieten sich Lösungsklauseln an, die dem Gläubiger schon beim Zahlungsverzug oder auch bei Vermögensverschlechterung die Vertragskündigung und die Ausübung von Sicherungsrechten ermöglichen. Lösungsklauseln für den Fall des Insolvenzantrags oder der Insolvenz sind unwirksam.
Rechtsprechungsänderung des BGH zur Vorsatzanfechtung des § 133 InsO – was folgt daraus für die Darlegungs- und Beweislast?
25.08.2021 |
Autor: Dr. Volker Hees
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11 Minuten
Mit Urteil vom 6. Mai 2021 – IX ZR 72/20 hat der BGH die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung des § 133 InsO neu justiert und eine Zeitenwende eingeläutet. Denn die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast wurden für Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalterinnen nochmal erhöht, die Verteidigungsmöglichkeiten der betroffenen Gläubiger/-innen dagegen verbessert. Was bedeutet das genau?