20.10.2020 |
Autor: Dr. Philipp Wehler
Lesezeit:
9 Minuten
Im September beschloss der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ und kürzlich passierte es auch den Bundesrat. Das Gesetz, welches voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten wird, hat keinen Einfluss auf die einzelnen Verbotstatbestände des UWG, sondern bringt eine Neuregelung der Verfolgung solcher Wettbewerbsverstöße mit sich.
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