Martin Stange ist Mitglied des Dezernats Commercial und auf die nationale und internationale Beratung von Mandanten im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der vertragsrechtlichen Beratung von Einkauf und Vertrieb, z.B. bei der Ausgestaltung komplexer (auch internationaler) Liefer- und Handelsbeziehungen, der Umsetzung globaler AGB-Projekte sowie Compliance-Themen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung bei Fragestellungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, inklusive des Wettbewerbsrechts.
Martin Stange veröffentlicht regelmäßig zu AGB- und vertragsrechtlichen Themen, z.B. als Mitautor und Herausgeber des Praxishandbuchs Gestaltung von Wirtschaftsverträgen, des AnwaltKommentar AGB-Recht und des Muster-Buches Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (B2B).
Er ist zudem langjähriger Seminarreferent des Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME), u.a. zu den Themen „AGB-Recht für Einkäufer“ und „Internationales Einkaufsrecht“ sowie für den Beck Verlag zum Thema „Rechtssicher im Vertrieb – Kartell- und Vertragsrecht“.
Beratungsangebot - Rechtsgebiete
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (Commercial)
Beratung von Einkauf und Vertrieb (Vertrags-, Vertriebs- und AGB-Recht)
Beratung bei der Ausgestaltung und Beendigung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverhältnissen
Gewerblicher Rechtsschutz inkl. Wettbewerbs- und Urheberrecht (IP)
Sportrecht
Prozessführung (Litigation)
Kurzbiografie
Seit 2010 bei Hoffmann Liebs
2009 - 2010 Contract-Manager, Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
2007 - 2009 Wiss. Mitarbeiter, GAD eG
Referendariat in Münster, Prag und München
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster
Aktuelle Veröffentlichungen
Compliance in der Hotellerie: Vermeiden Sie zivil- und strafrechtliche Folgen!, in: Cost & Logis - Hotellerie Magazin, 11/2017
Getting the Deal Through: Commercial Contracts 2016, 2017 und 2018
Herausgeber des Buches „Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen(B2B)“ (De Gruyter)
Praxishandbuch Gestaltung von Wirtschaftsverträgen, Herausgeber Christoph Schmitt, Juni 2015
AnwaltKommentar AGB-Recht
Verzugszinsen auf Altmasseverbindlichkeiten trotz Masseunzulänglichkeit (ZIP 25-26/2013)
Newsletter Handels- und Wettbewerbsrecht
Empfehlungen
'Empfohlen: Martin Stange (Handels- und Vertriebsrecht)'
Legal 500 Deutschland 2021
Mitgliedschaften
Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
Die juristische Praxis?
Das Video vermittelt.
Videothema: Umgang mit Sponsoringverträgen in der Corona-Krise
blog
Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
istock.com/mel-nik
Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
Notwendige Anpassungen im Impressum – Rundfunkstaatsvertrag (RStV) zum 07.11.2020 ausgelaufen
25.11.2020 |
Autor: Martin Stange
Lesezeit:
2 Minuten
Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist zum 07. November 2020 ausgelaufen und durch den neuen Medienstaatsvertrag (MStV) ersetzt worden. Daraus ergeben sich für alle Unternehmen, die auf Ihrer Homepage auch redaktionelle Beiträge, wie z.B. Blogbeiträge, journalistische/redaktionelle Artikel und sog. meinungsbildende Äußerungen, vorhalten, Änderungspflichten im Hinblick auf das eigene Impressum.
Umgang mit Sponsoren – Rechtlicher Spagat in der Corona-Krise
23.09.2020 |
Autor: Martin Stange
Lesezeit:
6 Minuten
Die Corona-Krise hat auch den Sport hart getroffen. Sportveranstaltungen weltweit waren behördlich verboten und mussten abgesagt werden. In diesem Zusammenhang sehen sich viele Vereine auch mit dem Problem konfrontiert, wie mit laufenden oder neuen Sponsoringverträgen in rechtlicher Hinsicht umzugehen ist.
Wettbewerbswidrige Weiterverwendung von „Likes“ für Unternehmen
13.08.2018 |
Autor: Martin Stange
Lesezeit:
2 Minuten
Das OLG Frankfurt hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage befasst, ob die Weiterverwendung von „Likes“ und „Gefällt-mir-Angaben“ für ein Unternehmen wettbewerbswidrig ist, wenn sich die Identität des Unternehmens ändert.
Hoffmann Liebs Rechtsanwälte sind nicht nur als Referenten namhafter Seminarveranstalter beliebt, sondern wir bieten auch selbst konzipierte Events und Seminare an, die Antworten auf die rechtlichen Fragezeichnen von Unternehmern und Führungskräfte lieferen, anwendbares Wissen vermitteln sowie den Boden für Rückfragen und Networking bieten.