Jana Riech ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Hoffmann Liebs. Frau Riech berät deutsche und internationale Unternehmen verschiedener Größen und Branchen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit bilden die Verhandlung und Gestaltung von Anstellungsverträgen und Trennungsvereinbarungen, die Vertretung von Unternehmen und Führungskräften in gerichtlichen Verfahren sowie die Beratung bei tarif- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen. Darüber hinaus begleitet Frau Riech Umstrukturierungen und Personalabbaumaßnahmen und vertritt Unternehmen in Einigungsstellen. Sie veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge und tritt als Referentin bei fachspezifischen Veranstaltungen sowie Inhouse-Seminaren und Mitarbeiterschulungen auf.
Beratung von Aufsichtsräten, Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften
AGG, Arbeitnehmerüberlassung, Entsendung von Beschäftigten ins Ausland, Aufbau und Umsetzung von Compliance-Strukturen, Mitarbeiterkriminalität
Verfahrens- und Prozessführung
Kurzbiografie
Seit 2016 Fachanwältin für Arbeitsrecht
Seit 2014 bei Hoffmann Liebs
2010 – 2014 Rechtsanwältin bei Kliemt & Vollstädt (zunächst als freie Mitarbeiterin, ab 2011 als angestellte Rechtsanwältin)
2008 – 2010 Referendariat beim OLG Düsseldorf/LG Wuppertal
2002 – 2008 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster
Aktuelle Veröffentlichungen
regelmäßige Beiträge im Newsletter und Newsflash Arbeitsrecht von Hoffmann Liebs Fritsch & Partner
Markt & Mittelstand, 28. Januar 2016, Interview/Media Clipping: E-Zigarette am Arbeitsplatz – Was ist erlaubt?
Unternehmensjurist, Ausgabe 02/2015 April/Mai, S. 34 f: Urlaubsanspruch – Bei Wechsel in Teilzeit rechnet BAG künftig wie EuGH
Arbeit und Arbeitsrecht 2015, Heft 1, S. 59: Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung – Anmerkung zu LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12. Juni 2014 – 21 Sa 221/14 (mit Rechtsanwalt Christian Breetzke)
Empfehlungen
"Zentrale Bausteine für die Rundumberatung sind aber auch die Praxen im Vertragsrecht u.im Arbeitsrecht, v.a. bei der Beratung multinat. Unternehmen in Dtl."
Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Speicherung von Bildsequenzen wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig
24.10.2018 |
Autoren: Jana Riech, Christian Breetzke
Lesezeit:
6 Minuten
RAin Jana Riech und RA Christian Breetzke zum Thema "Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Speicherung von Bildsequenzen wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig."